Die jährliche Überprüfung der Betriebe zur Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen ist angelaufen
Meschede (Hochsauerland) / Soest. Die Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht werden zentral von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Arbeitgeber verschickt; eine Anzeige-pflicht besteht ggf. auch für Arbeitgeber, die keine