Die jährliche Überprüfung der Betriebe zur Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen ist angelaufen

Meschede (Hochsauerland) / Soest. Die Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht werden zentral von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Arbeitgeber verschickt; eine Anzeige-pflicht besteht ggf. auch für Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben; die Anzeigenabgabe ist auch in elektronischer Form möglich.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2012 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2013 der für ihren Sitz zuständigen Arbeitsagentur ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten Anfang Januar 2013 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Pro-gramms.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigenunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

Für weitere Fragen und Informationen rund um die Themen „Anzeigeverfahren“ und „Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer“ können sich Arbeitgeber aus dem Kreis Soest unter der Rufnummer 02921/106-371 und aus dem Hochsauerlandkreis unter der Rufnummer 0291/204-360 an die Agentur für Arbeit Meschede-Soest wenden.