Die jähr­li­che Über­prü­fung der Betrie­be zur Beschäf­ti­gungs­pflicht von schwer­be­hin­der­ten Men­schen ist angelaufen

11. Januar 2013
von Redaktion

Mesche­de (Hoch­sauer­land) / Soest. Die Unter­la­gen zur Über­prü­fung der Beschäf­ti­gungs­pflicht wer­den zen­tral von der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) an Arbeit­ge­ber ver­schickt; eine Anzei­ge-pflicht besteht ggf. auch für Arbeit­ge­ber, die kei­ne Unter­la­gen erhal­ten haben; die Anzei­gen­ab­ga­be ist auch in elek­tro­ni­scher Form möglich.

Pri­va­te und öffent­li­che Arbeit­ge­ber mit min­des­tens 20 Arbeits­plät­zen (beschäf­ti­gungs­pflich­ti­ge Arbeit­ge­ber), sind gesetz­lich (Sozi­al­ge­setz­buch Neun­tes Buch, SGB IX) ver­pflich­tet, auf min­des­tens fünf Pro­zent der Arbeits­plät­ze schwer­be­hin­der­te Men­schen zu beschäf­ti­gen. Arbeit­ge­ber, die die­ser Vor­ga­be nicht nach­kom­men, müs­sen eine Aus­gleichs­ab­ga­be zah­len. Die Höhe die­ser Abga­be ist abhän­gig von der Beschäftigungsquote.

Zur Über­wa­chung der Erfül­lung der Beschäf­ti­gungs­pflicht im Kalen­der­jahr 2012 müs­sen die beschäf­ti­gungs­pflich­ti­gen Arbeit­ge­ber bis spä­tes­tens 31. März 2013 der für ihren Sitz zustän­di­gen Arbeits­agen­tur ihre Beschäf­ti­gungs­da­ten anzeigen.

Arbeit­ge­ber, die nach Erkennt­nis der BA beschäf­ti­gungs­pflich­tig sind, erhal­ten Anfang Janu­ar 2013 die für die Anzei­ge erfor­der­li­chen Vor­dru­cke sowie das Bear­bei­tungs­pro­gramm REHA­DAT-Elan auf CD-ROM.

Das Pro­gramm REHA­DAT-Elan unter­stützt bei der Bear­bei­tung der Vor­dru­cke und ermög­licht die Abga­be der Anzei­ge in elek­tro­ni­scher Form. Es kann auch unter http://​www​.reha​dat​-elan​.de kos­ten­los her­un­ter gela­den wer­den. Dort fin­den Arbeit­ge­ber wei­ter­hin Infor­ma­tio­nen zur Instal­la­ti­on und zur Anwen­dung des Pro-gramms.

Auch beschäf­ti­gungs­pflich­ti­ge Arbeit­ge­ber, die kei­ne Unter­la­gen erhal­ten, sind anzei­ge­pflich­tig. Sie wer­den, eben­so wie Arbeit­ge­ber, die einen zusätz­li­chen Bedarf haben, gebe­ten, die Anzei­gen­un­ter­la­gen über den Bestell­ser­vice der Bun­des­agen­tur für Arbeit unter http://​www​.reha​dat​-elan​.de anzufordern.

Für wei­te­re Fra­gen und Infor­ma­tio­nen rund um die The­men „Anzei­ge­ver­fah­ren“ und „Beschäf­ti­gungs­pflicht schwer­be­hin­der­ter Arbeit­neh­mer“ kön­nen sich Arbeit­ge­ber aus dem Kreis Soest unter der Ruf­num­mer 02921/106–371 und aus dem Hoch­sauer­land­kreis unter der Ruf­num­mer 0291/204–360 an die Agen­tur für Arbeit Mesche­de-Soest wenden.