Staatsanwaltschaft Arnsberg sieht keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren

Sundern. Kein Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Ralph Brodel, so teilt es das Büro des Bürgermeisters mit. Das habe eine persönliche Nachfrage des Bürgermeister Ralph Brodel bei der Staatsanwaltschaft ergeben. Zudem äußert sich das Bürgermeister-Büro über Aussagen im Sundern-Blog in folgendem Schreiben:

Die im Sundern-Blog vom 24.05.2020 gemachten Aussagen sind falsch und irreführend. Der PC der Beigeordneten Frau Grothe steht nach wie vor in Ihrem Büro. Änderungen jedweder Art am Inhalt wurden nicht gemacht, wie jetzt der Leiter der IT-Abteilung im Rathaus bestätigt hat. Auch die sonstigen elektronischen Geräte, die in Benutzung von Frau Grothe waren, sind unverändert vorhanden. Hierbei handelt es sich um ein iPad und ein Handy. Einen Laptop hat Frau Grothe dienstlich nicht benutzt.

Auf Nachfrage durch Bürgermeister Ralph Brodel bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg und dem dortigen Oberstaatsanwalt, Herrn Thomas Poggel, ergab, dass keine Anzeigen vorliegen.

Gleichwohl teilte die Staatsanwaltschaft im Telefonat dem Bürgermeister mit, dass der Staatsanwaltschaft die Beschwerdeschreiben der Kämmerin Ursula Schnelle zur Prüfung zugespielt wurden. Beide Schreiben, sowohl das vom 20.04.2020 an Landrat Dr. Karl Schneider, als auch das Schreiben an die Ratsmitglieder vom 04.05.2020, wurden daraufhin auf evtl. vorliegende Straftatbestände geprüft. Die Staatsanwaltschaft, so Oberstaatsanwalt Poggel, konnte keine Straftatbestände entdecken und sieht somit auch keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren.
Sundern, den 25.05.2020 Bürgermeisterbüro