Sauer­land droht Ver­spar­ge­lung der Höhen­zü­ge mit Windkraftanlagen

1. Februar 2017
von Redaktion

Land­schafts­schutz: Bezirks­re­gie­rung will Befrei­ung für Helle­fel­der Höhe

Sun­dern. „Dem Sauer­land droht eine Ver­spar­ge­lung der Höhen­zü­ge. Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg hat die Helle­fel­der Höhe als Prä­ze­denz­fall für die gesam­te Regi­on frei­ge­ge­ben“, zeigt Land­rat Dr. Karl Schnei­der Unver­ständ­nis über das Schrei­ben aus Arns­berg. Die Bezirks­re­gie­rung spricht sich in dem Schrei­ben für die Befrei­ung von den Schutz­fest­set­zun­gen des Land­schafts­pla­nes in Sun­dern aus. „Mit die­ser Ent­schei­dung dro­hen mög­li­cher­wei­se auch die Homert, der Rot­haar­kamm und die Höhen­zü­ge des Arns­ber­ger Wal­des ver­spar­gelt zu wer­den. Das Land­schafts­bild des Sauer­lan­des wird sich dann mas­siv ver­än­dern“, so der Land­rat weiter.

 

Der Kreis­tag hat­te in sei­ner Sit­zung am 28. Okto­ber 2016 mit gro­ßer Mehr­heit den Antrag der Stadt Sun­dern abge­lehnt, die Flä­chen „Helle­fel­der Höhe Mit­te“, „Helle­fel­der Höhe Ost“ und „Süd­li­che Wald­flä­chen Süd“ von den Schutz­ge­biets­fest­set­zun­gen des Land­schafts­pla­nes zu befrei­en. Die Bezirks­re­gie­rung beruft sich in ihrer Ent­schei­dung auf die Zif­fer 8.2.2.5 des Wind­ener­gie­er­las­ses des Lan­des NRW. Die­se Zif­fer legt fest, dass bei der Errich­tung von Wind­ener­gie­an­la­gen in der Regel von einem über­wie­gen­den öffent­li­chen Inter­es­se aus­zu­ge­hen ist und eine Befrei­ung erteilt wer­den kann.

 

Land­rat Dr. Schnei­der: „Kreis­tag und Ver­wal­tung haben eine ande­re Rechts­auf­fas­sung und hal­ten den Wind­ener­gie­er­lass in die­sem Punkt für rechts­wid­rig. Die­se Rechts­auf­fas­sung hat der Kreis dem Minis­te­ri­um für Kli­ma­schutz, Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Ver­brau­cher­schutz bereits vor einem Jahr in einem Schrei­ben mit­ge­teilt und dage­gen remons­triert“. Er for­dert wei­ter­hin eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung hin­sicht­lich des Land­schafts­bil­des: „Eine Abwä­gung per Erlass ist nicht sach­ge­recht und führt zu Fehleinschätzungen.“

 

Der Hoch­sauer­land­kreis sieht sich als Trä­ger der Land­schafts­pla­nung beein­träch­tigt und wird noch­mals Gesprä­che mit dem Minis­te­ri­um und der Bezirks­re­gie­rung füh­ren. Ohne eine aus­drück­li­che Wei­sung der Bezirks­re­gie­rung wird Land­rat Dr. Schnei­der die Befrei­ung nicht umsetzen.