Fahr­rad­un­fall vor­ge­täuscht – Poli­zei ermit­telt tat­säch­li­chen Unfallhergang

15. Februar 2017
von Redaktion

Arns­berg  Am Mon­tag gegen 16 Uhr kommt ein 14-jäh­ri­ger Rol­ler­fah­rer auf der Rum­be­cker Stra­ße von der Stra­ße ab und stürzt.

Als die Poli­zei ein­trifft ist der Rol­ler weg. Sei­ne Freun­de geben an, dass er mit einem Fahr­rad gestürzt sei. Als die Poli­zei an der Unfall­stel­le im Bereich der Ein­mün­dung zur Löcke­stra­ße ein­traf, la der schwer­ver­letz­te Jugend­li­che auf dem Geh­weg. Meh­re­re sei­ner Freun­de waren bereits vor Ort. Die­se gaben an, den Unfall nicht gese­hen zu haben. Aller­dings sei der Ver­letz­te mit einem Fahr­rad die Rum­be­cker Stra­ße her­un­ter gefah­ren. Auf­grund der hohen Geschwin­dig­keit kam er von der Stra­ße ab, streif­te eine Stra­ßen­la­ter­ne und fiel anschlie­ßend zu Boden. Das Fahr­rad sei zwi­schen­zeit­lich abge­holt wor­den. Der Abho­ler selbst sei nicht erreich­bar. Etwa 30 bis 40 Minu­ten nach dem Unfall wur­den dann die Ret­tungs­diens­te ver­stän­digt. Der Ver­un­fall­te konn­te zunächst auf­grund sei­ner Ver­let­zun­gen nicht befragt wer­den. Auf­grund der unkla­ren und nicht­glaub­haf­ten Anga­ben wur­de das erwei­ter­te Umfeld nach mög­li­chen Spu­ren abge­sucht. Hier­bei ent­deck­te die Poli­zei in etwa 80 Meter Ent­fer­nung zur Unfall­stel­le einen Rol­ler mit abge­lau­fe­nen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Zudem war der Rol­ler augen­schein­lich fri­siert. Durch wei­te­re Ermitt­lun­gen konn­ten Anwoh­ner zum Sach­ver­halt befragt wer­den. Die­se sahen einen Rol­ler­fah­rer mit hoher Geschwin­dig­keit die Rum­be­cker Stra­ße her­un­ter­fah­ren. Kurz dar­auf hör­ten sie einen Knall. Bei der Nach­schau schob der Fah­rer den Rol­ler in die Löcke­stra­ße. Als er zurück­kehr­te brach er auf dem Geh­weg zusam­men. Bei der anschlie­ßen­den Befra­gung im Kran­ken­haus räum­te der Jugend­li­che den Unfall mit dem Rol­ler ein. Zudem stand er wäh­rend des Unfalls unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln, wor­auf­hin ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men wur­de. Eine gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis konn­te er auch nicht vor­zei­gen. Der Rol­ler wur­de sichergestellt.