Ein­satz­kräf­te üben den Ernst­fall in Arns­ber­ger Autobahn-Tunnel

19. Mai 2016
von Redaktion

vuuuArns­berg Uen­trop. Am Mitt­woch, den 18. Mai stand für die Arns­ber­ger Feu­er­wehr die alle vier Jah­re gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Brand­schutz-Übung am und im Auto­bahn-Tun­nel Uen­trop der BAB 46 an.
Ein­satz­kräf­te der Lösch­zü­ge Arns­berg und Oeven­trop stan­den bereit, um gemein­sam im Rah­men einer soge­nann­ten Voll­übung die Ret­tungs- und Brand­be­kämp­fungs­maß­nah­men in der Tun­nel­röh­re zu erproben.
 
Als Übungs-Sze­na­rio wur­de ange­nom­men, dass sich auf der Fahr­bahn in Rich­tung Mesche­de ein Zusam­men­stoß zwei­er PKW ereig­net hat, wobei zwei erwach­se­ne Per­so­nen ver­letzt und in den Fahr­zeu­gen ein­ge­schlos­sen waren sowie ein wei­te­rer Erwach­se­ner, der auf den Roll­stuhl ange­wie­sen ist, und ein Säug­ling eben­falls in den Unfall ver­wi­ckelt waren. Zudem sah die Übungs­vor­ga­be die unfall­be­ding­te Ent­ste­hung eines Bran­des mit einer dadurch aus­ge­lös­ten mas­si­ven Ver­rau­chung in der Tun­nel­röh­re vor.
 
Sze­na­rio durch Übungs­ne­bel rea­li­täts­nah gestaltet
 
Vor Beginn der Übung, die gemein­sam durch den Lan­des­be­trieb Straßen.NRW, die zustän­di­ge Auto­bahn­meis­te­rei und die Arns­ber­ger Feu­er­wehr vor­be­rei­tet wor­den war, muss­te zunächst die Auto­bahn zwi­schen den Anschluss­stel­len Arns­berg-Ost und Frei­enohl für den Ver­kehr gesperrt und die bei­den Unfall-Fahr­zeu­ge in der Tun­nel­röh­re posi­tio­niert wer­den. Zudem wur­de das Übungs-Sze­na­rio durch den mas­si­ven Ein­satz von Übungs-Nebel in der Tun­nel­röh­re rea­li­täts­nah gestal­tet. Hier­für kam eine Hoch­leis­tungs-Nebel­ma­schi­ne zum Einsatz.
Gegen 20:00 Uhr setz­te dann schließ­lich die Übungs­lei­tung einen Übungs-Not­ruf an die Feu­er­wehr-Leit­stel­le des Hoch­sauer­land­krei­ses in Mesche­de ab, auf den hin die Ein­satz­kräf­te der Feu­er­wehr alar­miert wurden.
 
Nach Lage­er­kun­dung erfol­gen Men­schen­ret­tung und Brandbekämpfung
 
Die erst­ein­tref­fen­den Kräf­te erkun­de­ten die Lage und ent­sand­ten meh­re­re unter schwe­rem Atem­schutz vor­ge­hen­de Ein­satz­trupps zur Men­schen­ret­tung und Brand­be­kämp­fung in den Tun­nel. Es galt, par­al­lel zum Löschen der Flam­men die Men­schen aus den Fahr­zeu­gen zu befrei­en, doch zunächst muss­te der unfall­be­tei­lig­te Roll­stuhl­fah­rer, der mit sei­nem Gefährt durch die Tun­nel­röh­re irr­te, von den Ret­tungs­kräf­ten durch eine War­tungs­tür in der Mit­te des Tun­nels auf die ent­ge­gen­ge­setz­te und nicht ver­rauch­te Rich­tungs­fahr­bahn der gesperr­ten Auto­bahn eva­ku­iert wer­den. Danach began­nen die Wehr­leu­te mit der Ret­tung der in den Fahr­zeu­gen ein­ge­schlos­se­nen Personen.
 
Der Säug­ling, der in einer Tra­ge­vor­rich­tung auf dem Bei­fah­rer­sitz eines der bei­den PKW fixiert war, wur­de von den Ein­satz­trupps befreit und eben­falls durch die War­tungs­tür in den nicht ver­rauch­ten Bereich des Tun­nels ver­bracht. Eine in dem zwei­ten PKW sit­zen­de Per­son wur­de vor­sich­tig aus dem Fahr­zeug geho­ben und mit einem Ret­tungs­tuch in Sicher­heit gebracht.
 
Die Befrei­ung des drit­ten erwach­se­nen Unfall­op­fers erfor­der­te den Ein­satz von hydrau­li­schem Ret­tungs­ge­rät, da sich die Türen die­ses Fahr­zeugs auf Grund der Unfall­ein­wir­kun­gen nicht mehr mit Mus­kel­kraft öff­nen lie­ßen. Bei die­sen Arbei­ten wur­den die Kräf­te des Lösch­zugs Arns­berg von den Wehr­leu­ten aus Oeven­trop unter­stützt, die aus Fahrt­rich­tung Mesche­de zur Unfall­stel­le ange­rückt waren.
 
Nächs­te Voll­übung in vier Jahren
 
Die­se Ein­satz-Übung erbrach­te erneut wert­vol­le prak­ti­sche Erfah­run­gen sowie Erkennt­nis­se zu Opti­mie­rungs­po­ten­zia­len und trug ein­mal mehr dazu bei, die Hil­fe­leis­tung durch die Feu­er­wehr auch in der nicht all­täg­li­chen Umge­bung eines Auto­bahn-Tun­nels wei­ter zu ver­bes­sern. In zwei Jah­ren steht dann eine eben­falls gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne soge­nann­te Plan­übung für die­sen Tun­nel an, bei der ein rea­lis­ti­sches Übungs­sze­na­rio theo­re­tisch durch­ge­spielt wird, bevor dann wie­der­um zwei Jah­re spä­ter die nächs­te Voll­übung auf die Ein­satz­kräf­te wartet.
 
(Quel­le: StBI Peter Krä­mer, Pressesprecher)