Der Herbst kommt – das Laub fällt

Informationen zur Laubentsorgung in Arnsberg

Arnsberg. Wenn im Herbst die Blätter fallen, sind die Bürger dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihren Häusern vom Laub zu befreien. Als Anlieger ist ihnen nach der Straßenreinigungssatzung die Reinigung der Gehwege und teilweise auch der Straßen übertragen worden. Dazu gehört auch das Auffegen und Entsorgen von Laub.

 

Das Laub sollte rechtzeitig und regelmäßig entfernt werden, da es durchnässt eine Unfallgefahr für Passanten darstellt. Beim Eintreten eines Schadensfalles haften die Grundstückseigentümer.

 

Nach dem neuen Abfallwirtschaftskonzept werden keine Laubcontainer mehr aufgestellt. Intention der ehemaligen Einrichtung der Laubcontainer war eine reine Laubentsorgung für die städtischen Straßenbäume. Leider wurden die Laubcontainer im Laufe der Zeit zunehmend missbräuchlich für die private Entsorgung u.a. von Grünschnitt und Gartenabfällen zweckentfremdet.

 

Das im öffentlichen Straßenraum aufgefegte Laub kann mit über die Biotonne entsorgt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Verboten ist jedoch das Verbrennen und das illegale Ablagern im öffentlichen Raum. Auch sollte das Laub nicht wie vielfach gehandhabt in die Gosse gefegt werden, da hierdurch die Straßeneinläufe verstopfen können.

 

Darüber hinaus besteht ab sofort bis zum 30.11.2016 die Möglichkeit, unvermischtes Laub (ohne Beimengungen von Gras, Blumenresten, Baum- und Grünschnitt etc.) kostenlos beim Wertstoffbringhof , Hüstener Straße 15, 59821 Arnsberg, während der Öffnungszeiten, Mo.- Fr. 10.00 Uhr – 17.00 Uhr und Sa. 9.00 Uhr – 14.00 Uhr, abzugeben.

 

Für die Anwohner von Straßen mit extrem hohem städtischen Baumbestand bzw. Laubaufkommen werden durch die Technischen Dienste kostenlose Laubsäcke bereitgestellt. Dies erfolgt über eine Verteilung an die entsprechenden Haushalte. Die Abfuhr dieser Laubsäcke erfolgt an den Tagen der Biomüllabfuhr durch ein gesondertes Fahrzeug. Die Bürger werden darum gebeten, die Laubsäcke an diesem Tag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Diese Laubsäcke sind nur für die Entsorgung des Laubs von Gehwegen und Straßen bestimmt. Laub und Grünschnitt vom privaten Grundstück sind privat über die Biotonne oder den Wertstoffbringhof zu entsorgen.