Der Herbst kommt – das Laub fällt

24. Oktober 2016
von Redaktion

Infor­ma­tio­nen zur Laub­ent­sor­gung in Arnsberg

Arnsberg

Arns­berg

Arns­berg. Wenn im Herbst die Blät­ter fal­len, sind die Bür­ger dazu ver­pflich­tet, die Geh­we­ge vor ihren Häu­sern vom Laub zu befrei­en. Als Anlie­ger ist ihnen nach der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung die Rei­ni­gung der Geh­we­ge und teil­wei­se auch der Stra­ßen über­tra­gen wor­den. Dazu gehört auch das Auf­fe­gen und Ent­sor­gen von Laub.

 

Das Laub soll­te recht­zei­tig und regel­mä­ßig ent­fernt wer­den, da es durch­nässt eine Unfall­ge­fahr für Pas­san­ten dar­stellt. Beim Ein­tre­ten eines Scha­dens­fal­les haf­ten die Grundstückseigentümer.

 

Nach dem neu­en Abfall­wirt­schafts­kon­zept wer­den kei­ne Laub­con­tai­ner mehr auf­ge­stellt. Inten­ti­on der ehe­ma­li­gen Ein­rich­tung der Laub­con­tai­ner war eine rei­ne Laub­ent­sor­gung für die städ­ti­schen Stra­ßen­bäu­me. Lei­der wur­den die Laub­con­tai­ner im Lau­fe der Zeit zuneh­mend miss­bräuch­lich für die pri­va­te Ent­sor­gung u.a. von Grün­schnitt und Gar­ten­ab­fäl­len zweckentfremdet.

 

Das im öffent­li­chen Stra­ßen­raum auf­ge­feg­te Laub kann mit über die Bio­ton­ne ent­sorgt oder auf dem eige­nen Grund­stück kom­pos­tiert wer­den. Ver­bo­ten ist jedoch das Ver­bren­nen und das ille­ga­le Abla­gern im öffent­li­chen Raum. Auch soll­te das Laub nicht wie viel­fach gehand­habt in die Gos­se gefegt wer­den, da hier­durch die Stra­ßen­ein­läu­fe ver­stop­fen können.

 

Dar­über hin­aus besteht ab sofort bis zum 30.11.2016 die Mög­lich­keit, unver­misch­tes Laub (ohne Bei­men­gun­gen von Gras, Blu­men­res­ten, Baum- und Grün­schnitt etc.) kos­ten­los beim Wert­stoff­bring­hof , Hüs­te­ner Stra­ße 15, 59821 Arns­berg, wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten, Mo.- Fr. 10.00 Uhr – 17.00 Uhr und Sa. 9.00 Uhr – 14.00 Uhr, abzugeben.

 

Für die Anwoh­ner von Stra­ßen mit extrem hohem städ­ti­schen Baum­be­stand bzw. Laub­auf­kom­men wer­den durch die Tech­ni­schen Diens­te kos­ten­lo­se Laub­sä­cke bereit­ge­stellt. Dies erfolgt über eine Ver­tei­lung an die ent­spre­chen­den Haus­hal­te. Die Abfuhr die­ser Laub­sä­cke erfolgt an den Tagen der Bio­müll­ab­fuhr durch ein geson­der­tes Fahr­zeug. Die Bür­ger wer­den dar­um gebe­ten, die Laub­sä­cke an die­sem Tag ab 6:00 Uhr am Stra­ßen­rand bereit­zu­stel­len. Die­se Laub­sä­cke sind nur für die Ent­sor­gung des Laubs von Geh­we­gen und Stra­ßen bestimmt. Laub und Grün­schnitt vom pri­va­ten Grund­stück sind pri­vat über die Bio­ton­ne oder den Wert­stoff­bring­hof zu entsorgen.