35jähriger Mann aus Neheim pflüg­te durch eine abfal­len­de Böschung, tou­chier­te meh­re­re Bäume …

24. Dezember 2012
von Redaktion

Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs durch Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss Straßenverkehrsordnung

Arns­berg Hol­zen (Hoch­sauer­land) Ein 35jähriger Mann aus Neheim befuhr am 24.12.2012, gegen 03.25 Uhr mit sei­nem Pkw die Land­stra­ße 682, aus Rich­tung Hol­zen kom­mend, in Fahrt­rich­tung Oel­ing­hau­ser Kreuz. Nach einer lang­ge­zo­ge­nen Links­kur­ve ver­lor er die Kon­trol­le über sein Fahr­zeug und geriet nach links von der Stra­ße ab. Er pflüg­te durch eine abfal­len­de Böschung, tou­chier­te meh­re­re Bäu­me und kam letzt­end­lich nach ca. 31,5 m vor einer Koni­fe­re zum Still­stand. Am Pkw ent­stand Total­scha­den. Der BES wur­de wie durch ein Wun­der nur leicht­ver­letzt. Zudem konn­te in der Atem­luft des Man­nes deut­lich Alko­hol­ge­ruch wahr­ge­nom­men wer­den. Nach Zufüh­rung mit­tels RTW ins St.Vinzenz-Krankenhaus wur­de er nach ambu­lan­ter Behand­lung ent­las­sen. Hier wur­de ihm auch die erfor­der­li­che Blut­pro­be entnommen.