Eintreiben der Rundfunkgebühren – Rechtsprechung stärkt Position der Stadt Arnsberg
Arnsberg. Die Position der Stadt Arnsberg gegen die Verwaltungsvollstreckung für die GEZ wird jetzt von der Rechtsprechung unterstützt: Das Landgericht Tübingen entschied in einem Urteil, dass es sich bei Rundfunkanstalten

