Bürgermeisterwahl am 13. September: Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis noch bis morgen, 12 Uhr – Auch Unionsbürger sind wahlberechtigt!

Iserlohn. Der Zeitraum, in dem das Wählerverzeichnis für die Bürgermeisterwahl am 13. September zur Einsichtnahme ausliegt, endet am morgigen Freitag, 28. August, um 12 Uhr. Wer bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis dahin an das Wahlamt der Stadt Iserlohn wenden, um seine Wahlberechtigung durch Einsichtnahme in das dort ausliegende Wählerverzeichnis zu überprüfen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen (im Sinne des Art. 116, Abs.1 des Grundgesetzes) sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Sie alle wurden am Stichtag 9. August (= 35. Tag vor der Wahl) von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie ihre Hauptwohnung in Iserlohn gemeldet hatten. Bis zum 23. August müssten sie ihre persönliche Wahlbenachrichtigung mit der Post erhalten haben. In Iserlohn sind rund 76 000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, davon sind rund 3 500 Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten.

Ansprechpartnerinnen beim Wahlamt im Rathaus am Schillerplatz sind Heike Marburger, Telefon 02371 / 217-1661, und Jutta Heinrich, Telefon 217-1660.