Sunderns Bürgermeister und Beigeordnete rufen EU-Bürger zur Teilnahme an Europawahl auf

Sundern. Viele Bürgerinnen und Bürger der EU wissen häufig nicht, dass Sie Ihr Wahlrecht überall in der EU ausüben können. „Hierfür halten wir besondere Wählerverzeichnisse vor, in die sich die EU-Bürger bis zum 5. Mai eintragen können“, so Bürgermeister Brodel. Dafür wirbt jetzt die Verwaltungsspitze, und das aus voller Überzeugung. Für Beigeordnete Katharina Grothe und Bürgermeister Ralph Brodel ist Europa der Garant für Frieden und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Daher werben beide intensiv für die anstehenden Wahlen zum europäischen Parlament.

Damit auch jeder sein Wahlrecht ausübt, gibt es den besonderen Hinweis an die EU-Bürgerinnen und Bürger. Wie man sicher gehen kann, an der Wahl teilnehmen zu können, hat die Verwaltung kurz zusammengefasst.

Am 26.05.2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. EU-Bürger können an der Wahl in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland teilnehmen. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts durch Unionsbürger im Bundesgebiet ist allerdings eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde, die lediglich auf Antrag erfolgt. Der Antrag muss spätestens am 05. Mai 2019 eingehen (Ausschlussfrist).

Wahlrecht darf nur einmal ausgeübt werden

Antragsberechtigt sind EU-Bürger, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder im übrigen EU-Ausland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten und weder in Deutschland noch in dem EU-Herkunfts-Mitgliedstaat vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind.

EU-Bürger, die bereits bei den Wahlen zum Europäischen Parlament seit 1999 aufgrund eines Antrages in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, falls die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen vorliegen. Es ist hier keine erneute Antragstellung erforderlich, es sei denn, der betroffene EU-Bürger ist ins Ausland weggezogen und erneut in das Bundesgebiet zugezogen.

Da das Wahlrecht innerhalb der Europäischen Union nur einmal ausgeübt werden darf, ist eine Teilnahme von EU-Bürgern an der Europawahl in ihrem Herkunftsland nicht mehr möglich, sofern eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Sundern erfolgt.

Interessierte finden auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.sundern.de – Rubrik „Europawahl 2019“ – weiterführende Informationen.