Zahl der recht­li­chen Betreu­un­gen steigt

10. März 2014
von Redaktion

Mär­ki­scher Kreis. (pmk).   Manch­mal kann es sehr schnell gehen: Bei einem gesund­heit­li­chen Schick­sals­schlag bei­spiels­wei­se wird plötz­lich Hil­fe zur Rege­lung der per­sön­li­chen Ange­le­gen­hei­ten benö­tigt. In die­sem Fall bekom­men Voll­jäh­ri­ge vom ört­li­chen Amts­ge­richt eine recht­li­che Betreu­er­per­son zur Sei­te gestellt. Ursa­che für eine Betreu­ung kann eine psy­chi­sche Krank­heit oder eine kör­per­li­che, geis­ti­ge und see­li­sche Behin­de­rung sein. Wie die Betreu­ungs­stel­le des Mär­ki­schen Krei­ses mit­teilt, betraf das im ver­gan­ge­nen Jahr kreis­weit 8577 Per­so­nen. Im Jahr 2012 waren es noch 6507 Betroffene.

 

Ein Grund für die kon­ti­nu­ier­li­che Zunah­me der recht­li­chen Betreu­un­gen ist der demo­gra­fi­sche Wan­del. Män­ner und Frau­en über 60 Jah­re machen rund die Hälf­te der zu betreu­en­den Per­so­nen im Kreis­ge­biet aus. Eine wei­te­re Ursa­che ist die stei­gen­de Zahl der Men­schen, die unter den Fol­gen einer psy­chi­schen Erkran­kung lei­den. Auf­grund der oft­mals kom­ple­xen Pro­ble­me kön­nen in sol­chen Fäl­len meist nur pro­fes­sio­nel­le Berufs‑, Ver­eins- oder Behör­den­be­treu­er hel­fen. Bei weni­ger schwe­ren Fäl­len über­nimmt häu­fig das sozia­le Umfeld – Ver­wand­te oder Bekann­te – ehren­amt­lich die recht­li­che Betreuung.

 

Einen immer grö­ße­ren Raum neh­men in der Betreu­ungs­stel­le des Mär­ki­schen, die für den gesam­ten Kreis außer Lüden­scheid und Iser­lohn zustän­dig ist, die Ein­zel­be­ra­tun­gen zu den Vor­sor­ge­mög­lich­kei­ten ein. Im Jahr 2013 waren dies 1233 Gesprä­che; in 2012 waren es 1054 Ein­zel­be­ra­tun­gen. Mit einer Vor­sor­ge­voll­macht kön­nen Men­schen vor Ein­tritt des „Ernst­falls” selbst regeln, wer ihre recht­li­chen Inter­es­sen ver­tre­ten soll, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Damit ent­fällt dann auch die Ein­rich­tung einer recht­li­chen Betreu­ung durch das Betreuungsgericht.

 

Im Jahr 2013 wur­den durch die Mit­ar­bei­ter der Betreu­ungs­stel­le des Mär­ki­schen Krei­ses 1560 Fäl­le bear­bei­tet, in denen die Fra­ge geklärt wer­den muss­te, ob eine Betreu­ung neu ein­ge­rich­tet wer­den soll, oder ob es Alter­na­ti­ven für die erfor­der­li­chen Hil­fen gibt. Bei der Betreu­ung wer­den die ehren­amt­li­chen Hel­fer den beruf­li­chen Betreu­ern per Gesetz vor­ge­zo­gen. Zuerst wird geprüft, ob bei einer ehren­amt­li­chen Betreu­ung Ange­hö­ri­ge oder ande­re Ver­trau­ens­per­so­nen ver­füg­bar sind. Wenn dies nicht der Fall ist, kom­men die Berufs‑, Ver­eins- oder Behör­den­be­treu­er zum Einsatz.

 

Wer sich über die ehren­amt­lich recht­li­che Betreu­ung oder über Vor­sor­ge­mög­lich­kei­ten infor­mie­ren will, kann mit den Betreu­ungs­ver­ei­nen, der Betreu­ungs­be­hör­de des Mär­ki­schen Krei­ses oder den Betreu­ungs­be­hör­den in den Städ­ten Lüden­scheid und Iser­lohn Kon­takt auf­neh­men. Sie infor­mie­ren auch über die Schu­lun­gen, die regel­mä­ßig im Kreis­ge­biet statt­fin­den.  Wei­te­re Infor­ma­tio­nen der Betreu­ungs­stel­le des Mär­ki­schen Krei­ses gibt es im Inter­net unter www​.maer​ki​scher​-kreis​.de.