Neue Rei­ter­pla­ket­ten für das Jahr 2013 sind da!

15. Januar 2013
von Redaktion

 

Neue Reiterplaketten für das Jahr 2013 sind da!

Neue Rei­ter­pla­ket­ten für das Jahr 2013 sind da!


Mär­ki­scher Kreis. (pmk). Die neu­en Rei­ter­pla­ket­ten für das Jahr 2013 sind ein­ge­trof­fen. Jeder, der in der frei­en Land­schaft oder im Wald rei­tet, muss ein gut sicht­ba­res und beid­sei­tig am Zaum­zeug des Pfer­des ange­brach­tes gül­ti­ges Reit­kenn­zei­chen besit­zen. Das betrifft sowohl die Benut­zung pri­va­ter als auch öffent­li­cher Stra­ßen und Wege. Auf die­se Bestim­mung des Land­schafts­ge­set­zes weist der Mär­ki­sche Kreis hin und bit­tet Pfer­de­lieb­ha­ber, die noch kein Reit­kenn­zei­chen (Erst­be­zie­her) oder noch kei­ne Rei­ter­pla­ket­ten (Jah­res­be­stel­ler) für das Jahr 2013 besit­zen, die­se zu beantragen.
 
Die Reitkennzeichen/​Reiterplaketten wer­den beim Mär­ki­schen Kreis vom Fach­dienst Natur­schutz und Land­schafts­pfle­ge aus­ge­ge­ben und auf Antrag zuge­sandt. Das Antrags­for­mu­lar ist zu fin­den auf der Inter­net­sei­te des Mär­ki­schen Krei­ses unter www​.maer​ki​scher​-kreis​.de. Die zwei gel­ben Schil­der (Reit­kenn­zei­chen) bezie­hen sich immer auf den Rei­ter. Auf die­se Schil­der müs­sen die jähr­lich zu wech­seln­den farb­li­chen Auf­kle­ber (Rei­ter­pla­ket­ten) auf­ge­klebt wer­den. Ab sofort sind nur noch Reit­kenn­zei­chen mit einer „oran­gen” Pla­ket­te und den Zif­fern „13” gültig.
 
Die Kos­ten für das Reit­kenn­zei­chen mit Rei­ter­pla­ket­ten betra­gen bei Erst­aus­ga­be für Pri­vat­per­so­nen 38 Euro, in den Fol­ge­jah­ren für die Rei­ter­pla­ket­ten dann jeweils 30,50 Euro. Für Rei­ter­hö­fe belau­fen sich die Kos­ten für das Reit­kenn­zei­chen mit Rei­ter­pla­ket­ten bei Erst­aus­ga­be auf 88 Euro, in den Fol­ge­jah­ren für die Rei­ter­pla­ket­ten dann jeweils 80,50 Euro. In den Beträ­gen ent­hal­ten ist jeweils die Reit­ab­ga­be für Pri­vat­per­so­nen in Höhe von 25 Euro bzw. für Rei­ter­hö­fe in Höhe von 75 Euro. Die Reit­ab­ga­be wird ans Land abgeführt.
 
Im Mär­ki­schen Kreis gilt die soge­nann­te „Frei­stel­lungs­re­ge­lung”, nach der das Rei­ten inner­halb des Wal­des auf allen öffent­li­chen und pri­va­ten Wegen gestat­tet ist. Das Rei­ten ist aber nicht erlaubt auf gekenn­zeich­ne­ten Wan­der­we­gen, Sport‑, Lehr- und Trimm­pfa­den, im Bereich von Böschun­gen, Wald­schnei­sen, Rücke­gas­sen, Lei­tungs­tras­sen und Tram­pel­pfa­den. Außer­dem darf nicht gerit­ten wer­den im Bereich von Hof­räu­men und sons­ti­gen zum pri­va­ten Wohn­be­reich gehö­ren­den oder einem gewerb­li­chen oder öffent­li­chen Betrieb die­nen­den Flächen.
 
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: Ulri­ke Regus, Tele­fon: 02351/966‑6379; Tele­fax: 02351/966–88-6379; E‑Mail: u.​regus@​maerkischer-​kreis.​de bzw. landschaft@​maerkischer-​kreis.​de