Elterngeld: Väteranteil gestiegen

Märkischer Kreis. (pmk). Im Jahr 2012 gingen wieder rund 3600 Anträge auf Elterngeld beim Märkischen Kreis ein. Jeder achte Antrag wurde dabei von einem Vater gestellt, der Anteil der Männer stieg damit von 9,88 auf 12,6 Prozent an. Der Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld zahlte im vergangenen Jahr insgesamt 17,5 Millionen Euro Elterngeld an 3.142 Mütter und 453 Väter aus. Mehr als die Hälfte der Elterngeldempfänger erhielten ihre Leistungen aufgrund von Erwerbseinkommen, dass sie in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielten.
 
Das Elterngeld beträgt grundsätzlich zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt – maximal 1800 Euro – und wird für zwölf Monate gewährt. Es wird für zwei weitere Monate gezahlt, wenn sich beide Elternteile die Kinderbetreuung teilen und ein Einkommensverlust eintritt. Eltern eines Neugeborenen, die vorher kein Einkommen hatten, bekommen 300 Euro im Monat. Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, das alleinige Sorgerecht sowie einen Einkommensverlust haben, können das Elterngeld für 14 Monate erhalten. Die Ausübung einer Teilzeittätigkeit bis zu 30 Wochenstunden ist während des Bezuges von Elterngeld bzw. während der Elternzeit zulässig. Das Einkommen hieraus wird auf das Elterngeld angerechnet. Jeder Anspruchsberechtigte hat die Möglichkeit, sich das Elterngeld als halben Monatsbetrag bei doppelter Laufzeit auszahlen zu lassen.
 
Seit 2011 wird Beziehern von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder des Kinderzuschlages das Elterngeld grundsätzlich vollständig als Einkommen angerechnet. Empfängern dieser Leistungen steht das Elterngeld zwar weiterhin zu, die Sozialleistungen werden jedoch in Höhe dieses Betrages gemindert. Nur in den Fällen, in denen vor der Geburt ein Einkommen erzielt wurde, ist ein sogenannter Elterngeldfreibetrag anrechnungsfrei, der sich nach dem vor der Geburt zu berücksichtigendem Einkommen richtet und höchstens 300 Euro beträgt.
Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit erhalten sie im Internet unter http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/jugend/elterngeld.php. oder unter der Rufnummer 02351/966 6848.