Delfin 4: Sprachstandfeststellung in den Kindertageseinrichtungen

Märkischer Kreis. (pmk) . Im Märkischen Kreis werden in diesem Jahr ca. 3.430 Kinder an der landesweiten Sprachstanderhebung Delfin 4 teilnehmen. Das Verfahren wird durch das Schulamt für den Märkischen Kreis im Kreisgebiet in Kooperation von den Kindertagesstätten und den Grundschulen durchgeführt. Die Teilnahme ist für alle Kinder verbindlich, die in dem Zeitraum 01.10.2009 bis zum 30.09.2010 geboren wurden und somit am 01.08.2016 schulpflichtig werden.

 

Zwei Jahre vor der Einschulung soll die sprachliche Entwicklung der Kinder getestet und Kinder, die die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen oder deren Sprache nicht altersgemäß entwickelt ist, herausgefiltert werden. Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten im Anschluss eine Sprachförderung, die vom Land Nordrhein-Westfalen mit 345 Euro pro Kind finanziert wird. Mit Hilfe dieser Sprachförderung will das Land dafür Sorge tragen, dass alle Kinder adäquate Bildungschancen haben.

 

Bei Delfin 4 handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe des Verfahrens vom 31.03. bis zum 09.05.2014 werden alle Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besu-chen, untersucht. Ist eine eindeutige Diagnose nicht möglich, so werden die betreffenden Kinder zu der zweiten Stufe der Sprachstanderhebung noch einmal eingeladen. In der zweiten Stufe vom 02.06. bis zum 27.06.2014 werden auch alle Kinder getestet, die keine Kindertageseinrichtung besuchen.