Zuständigkeit für Patientenakten unklar – Akteneinsicht derzeit nicht möglich

Hochsauerlandkreis. Meschede. Die Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zu den „Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen” erreichte uns am 25.01.2013. Das Schreiben trägt das Datum vom 18.01.2013. Hier der vollständige Text:

 

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

 

Frage 1: Ist das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen?

Frage 2: Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Frage 3: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten der ehemaligen Veramed-Klinik und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen und deren Angehörige?

Der Insolvenzverwalter hat die Patientenakten nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Er ist damit weder der Eigentümer der Akten noch besitzt er in diesem Zusammenhang sonstige Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Patientenakten aus insolventen Privatkrankenanstalten sind derzeit unklar (siehe auch Antwort zu Frage 4).

 

Frage 4: Liegen neue Erkenntnisse über den Verbleib der Akten vor?

Angesichts der Vielzahl der derzeit offenen Fragen hat auf meine Initiative hin und unter Moderation von Herrn Kreisdirektor Dr. Drathen am 10.01.2013 im Kreishaus Meschede ein runder Tisch unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), des Insolvenzverwalters, des Vertreters der Grundstücksgesellschaft der Veramed-Klinik und des Bürgermeisters der Stadt Meschede getagt. Die gesetzliche Zuständigkeit für die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten wurde intensiv diskutiert und konnte nicht abschließend geklärt werden. Diese am aktuellen Fall der Patientenakten der Veramed-Klinik deutlich gewordene Problematik hat für das Land Nordrhein-Westfalen Modellcharakter für mögliche künftige Fälle. Daher werden das Gesundheitsministerium NRW und der LDI NRW die Beteiligten zeitnah zu einem weiteren runden Tisch nach Düsseldorf einladen, um dort die offenen Zuständigkeitsfragen abschließend zu klären und über die endgültige Sicherung und den Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik zu entscheiden. Bis dahin werden die Patientenakten von der Stadt Meschede interimsmäßig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übergangsweise gesichert. Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Schneider