Windkraft Vellinghausen – Unterschiedliche Rechtsaufassung bei Kreis und Stadt

Gemeinsame Presse-Information Hochsauerlandkreis und Stadt Meschede

Hochsauerlandkreis / Meschede. Der Hochsauerlandkreis und die Stadt Meschede haben bei der Windkraft in Vellinghausen unterschiedliche Rechtsauffassungen. Dort hat der Betreiber einer Windkraftanlage einen Vorbescheid für den Bau einer neuen, größeren und leistungsstärkeren Anlage beantragt. Die Stadt hat hierzu das gemeindliche Einvernehmen versagt, der Kreis hat es ersetzt. Meschedes Stadtverwaltung wird deshalb dem Rat vorschlagen, gegen diesen Bescheid des Hochsauerlandkreises vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg zu klagen. Die Beratung dazu findet in der nächsten Ratssitzung am Donnerstag, 29. September, statt.

Landrat Dr. Karl Schneider und Bürgermeister Christoph Weber haben sich nach mehreren Gesprächen auch auf der Fachschiene auf diese Vorgehensweise einvernehmlich verständigt: „So wird geklärt, ob der bisherige Flächennutzungsplan der Stadt Meschede mit der Ausweisung von Windvorrangzonen den rechtlichen Anforderungen entspricht.“ Sollte dies der Fall sein, kann die neue Windkraftanlage in Vellinghausen nicht gebaut werden. Diese rechtliche Klärung wird dann auch bei der Überprüfung von Flächennutzungsplänen in den anderen Kommunen zu berücksichtigen sein.

Sowohl Landrat Dr. Karl Schneider wie auch Bürgermeister Christoph Weber betonen, dass die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Hochsauerlandkreis und der Kreis- und Hochschulstadt Meschede von diesem Vorgehen nicht betroffen ist und – selbstverständlich – in der bewährten Weise fortgesetzt wird.