Windkraft: Rathaus nimmt Stadtgebiet „unter die Lupe“

Meschede. (Hochsauerland) Klimaschutz ist – auch – eine kommunalpolitische Aufgabe. Die Stadt Meschede nimmt deshalb Chancen und Potenziale der Windkraft im Stadtgebiet „unter die Lupe“. Erste Zwischenergebnisse dieser so genannten „Potenzialanalyse“ präsentiert die Stadtverwaltung nun in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft. Bevor allerdings über konkrete Flächen diskutiert werden kann, für die planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Windkraft-Nutzung geschaffen werden, sind noch zahlreiche Detail-Prüfungen notwendig.

Denn trotz des eindeutigen politischen Willens in Bund und Land, erneuerbare Energien zu fördern, gelten für die Umsetzung von Windkraft-Zonen hohe planerische und rechtliche Hürden – so zum Beispiel in der „Nachbarschaft“ von Wohnsiedlungen und einzelnen Hofstellen, Straßen und Flussläufen, Stromleitungstrassen, Schienenwegen, Naturschutzgebieten, aber auch speziellen Einrichtungen, wie zum Beispiel dem Flugplatz Meschede-Schüren.

Nicht die einzigen Kriterien für Windkraft-Standorte: Mögliche ökologische Schutz-Funktionen des Waldes können ebenso „Ausschlussgründe“ sein wie das Landschaftsbild oder die später noch im Detail zu prüfende Geländeneigung und die Erschließungsmöglichkeit. „Denn schließlich müssen wir beachten, dass die Flächen mit Transporten erreicht werden müssen, die mehr als 50 Meter starre Länge aufweisen“, so Martin Dörtelmann, Leiter des Fachbereichs Planung und Bauordnung – Rotoren moderner Windkraft-Anlagen haben mittlerweile diese Ausmaße. Die Stadtverwaltung hat deshalb das Mescheder Stadtgebiet unter all diesen Gesichtspunkten „gefiltert“ – Flächen, die für Windkraft-Anlagen nicht in Frage kommen, werden so „aussortiert“.

Die auf diese Weise verbliebenen „Restflächen“ hat die Stadt Meschede in einem zweiten Arbeitsschritt weiter eingegrenzt. Die so genannte „Windhöffigkeit“ eines Bereichs – also das Vorkommen an Wind – ist dabei ebenso wichtig wie die Flächengröße. Für einen Windpark seien mindestens drei Anlagen notwendig, so Sebastian Matz vom Fachbereich Planung und Bauordnung: „Und für einen wirtschaftlichen Betrieb müssen diese Anlagen bestimmte Mindestabstände einhalten.“ Denn stehen Windräder zu nah beieinander, können Verwirbelungen entstehen – Sebastian Matz: „Das führt dazu, dass sich Anlagen ,gegenseitig den Wind wegnehmen‘.“

„Übrig geblieben“ sind nach diesen beiden Arbeitsschritten nun Flächen in einer Größe von insgesamt 1772 Hektar – rund acht Prozent des Stadtgebietes. „Sie werden weiter untersucht, welche Stellen für Windkraftkonzentrationszonen geeignet sind“, erläutert Martin Dörtelmann. Dabei sollen die Areale zunächst mit der Potenzialstudie der Bezirksregierung Arnsberg abgeglichen werden, bevor die Stadtverwaltung in eine Detailüberprüfung geht. Zudem soll es auch eine „Vorstudie“ zu Themenkomplexen wie Artenschutz, Landschaftsbild und touristischen Qualitäten geben – Martin Dörtelmann: „Ziel ist es, in einem finanziell wie zeitlich überschaubaren Rahmen Basisinformationen für den Entscheidungsprozess zu erhalten.“ Auch wird eine Abstimmung der Suchräume mit den Nachbarkommen stattfinden: „Angesichts der vielen Flächen, die an Stadtgrenzen heranreichen, ist eine frühzeitige interkommunale Abstimmung zwingend notwendig.“

Für die einzelnen Suchräume werden dann „Steckbriefe“ erstellt, die für eine abschließende Entscheidung wichtig sind. Martin Dörtelmann: „So kann eine Bewertung der Flächen durchgeführt werden, um die geeignetsten Flächen für Windparks im Sinne eines Rankings zu bestimmen.“ Sie sollen zu einer Entscheidungsgrundlage für die Bürgervertreter werden, für welche Flächen die baurechtlichen Voraussetzungen für einen oder mehrere Windparks geschaffen werden können.

Die Zwischenergebnisse der Potenzialanalyse in Sachen Windkraft sind auch Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft. Sie findet am Donnerstag, 7. März, um 17 Uhr im Mescheder Rathaus statt und ist öffentlich.