Weitere Fragen zur Putenmast

Hochsauerlandkreis. Meschede.

Die Kreisverwaltung beantwortete in den letzten Wochen mehrere Anfragen der SBL/FW- und der Grünen-Fraktion zur Putenmast. Doch einiges blieb nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) unklar. Daher stellte der Fraktionsvorsitzende der SBL, Reinhard Loos, am 09.09.2014 eine neue Anfrage an den Landrat. Die zusätzlichen Fragen entstanden auch aus vielen Gesprächen mit direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Hier sind sie:

Punkt 1 – Massentierhaltung
a) Wie viele Putenmastbetriebe gibt es derzeit im HSK? Wie viele weitere sind neu beantragt bzw. wie viele durchlaufen derzeit das Genehmigungsverfahren, z.B. in Meschede-Schüren?
b) Was genau sagen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen aus, deren Anforderungen bestehenden und geplanten Putenmastanlagen im Hochsauerlandkreis genügen müssen?
c) Wie hoch ist die Zahl aller Puten-Küken mit denen die Mastställe im Hochsauerlandkreis im letzten und im laufenden Jahr besetzt wurden? Wie schwer und wie alt sind die Tiere im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Schlachtung? Wie viele dieser Puten kamen/kommen später zur Schlachtung bzw. in den Handel?
d) Um welche Putenrassen/-arten mit welchen Eigenschaften handelt es sich?
e) Wie viel Platz steht dem einzelnen Tier während der Lebens- und Mastphase im Stall zur Verfügung? Halten sich die Tiere – wenigstens zeitweise – im Freien auf?
f) Wo befinden sich die Betriebe, in denen die im HSK aufgezogenen Puten geschlachtet werden

Punkt 2 – Kontrollen
a) Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
b) Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
c) Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
d) Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
e) Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
f) Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergeb¬nisse dokumentiert?
g) Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nach¬vollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungs¬anstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die die Haltungsbedingungen ziehen!

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser
a) In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutz¬gebieten im HSK verteilt?
b) Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
c) Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamenten¬rückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
d) Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?

Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer
Wir möchten Sie hiermit auch fragen, ob die Kreisverwaltung so freundlich ist bzgl. der Fragen, die bei unserer Anfrage vom 22.07.2014 mit Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer unbeant¬wortet blieben, die entsprechenden Auskünfte für uns, vor allem aber für die Öffentlichkeit bei der Land¬wirtschaftskammer Meschede einzuholen? Dabei handelt es sich um folgende Punkte:
a) Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Puten¬mastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?
b) Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen?
c) Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Was geschieht mit der Gülle, die aufgrund der großen Menge nicht direkt als Dünger oder als Biogas¬anlagen-Substrat verwendet werden kann?

Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen
a) Wird der im Herbst letzten Jahres vom NRW-Landtag angenommene Antrag zu den Mindest¬standards in der Putenmast – wie das Ende des Schnäbelkürzens – in allen Betrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird überprüft ob sich die Betriebe an die Regelungen halten? Wie hoch ist in den Sauer¬länder Mastbetrieben zurzeit der Prozentsatz der Puten mit nicht gekürzten Schnäbeln?
b) Wird der Beschluss des NRW-Landtags, eine strengere Regelung im BauGB zu erreichen, damit die negativen Folgen des Baus von Großmastanlagen minimiert werden, bereits bei allen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
c) Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?

Quelle: Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)