Schwe­rer Ver­kehrs­un­fall auf der Bun­des­stra­ße 7 bei Brilon

29. November 2013
von Redaktion

Schwe­rer Ver­kehrs­un­fall auf der Bun­des­stra­ße 7 bei Brilon

PB290136p PB290159pBri­lon (Hoch­sauer­land) Erneut wur­de die Feu­er­wehr Bri­lon zu einem schwe­ren Ver­kehrs­un­fall auf der Bun­des­stra­ße 7 alar­miert. Heu­te gegen 15:25 Uhr stie­ßen ein PKW und ein lee­rer Holz­trans­por­ter am Rösen­be­cker Kreuz zusam­men. Eine 64 Jah­re alte Frau wur­de dabei schwer ver­letzt ein­ge­klemmt. Die Feu­er­wehr­ein­hei­ten aus Bri­lon, Rösen­beck, Thü­len und Mad­feld muss­ten die Frau mit schwe­rem hydrau­li­schem Ret­tungs­ge­rät aus dem Auto­wrack befrei­en. Sie wur­de dann mit einem Ret­tungs­hub­schrau­ber in eine Spe­zi­al­kli­nik geflo­gen. Wei­ter­hin unter­stütz­ten die etwa 27 Ein­satz­kräf­te die anschlie­ßen­den Ber­gungs­ar­bei­ten. Die letz­te Feu­er­wehr­ein­heit ver­ließ um 19:00 Uhr die Einsatzstelle.Über die Unfall­ur­sa­che und Scha­dens­hö­he lie­gen der Feu­er­wehr kei­ne Anga­ben vor.

Poli­zei­be­richt dazu:

Vekehrs­un­fall mit Personenschaden

Bri­lon  Am Frei­tag, 29.11.2013, gegen 15.25 Uhr, kam es auf der B7 im Bereich Rösen­beck zu einem schwe­ren Ver­kehrs­un­fall. Dort beach­te­te eine 63jährige Pkw-Fah­re­rin an einer unter­ge­ord­ne­ten Stop-Stra­ße nicht die Vor­fahrt eines Holz­trans­port-Lkw. Der Lkw fuhr unbe­la­den auf der B7 von Bri­lon in Rich­tung Bredelar. Am soge­nann­ten Rösen­be­cker Kreuz fuhr die Unfall­ver­ur­sa­che­rin aus der unter­ge­ord­ne­ten Stra­ße in die B 7 ein. Durch den Zusam­men­prall wur­de der Pkw auf ein Feld geschleu­dert, wo er total beschä­digt lie­gen­blieb. Die Fah­re­rin wur­de in ihrem Fahr­zeug ein­ge­schlos­sen und muss­te von der Feu­er­wehr mit der Ret­tungs­sche­re befreit wer­den. Der Lkw schleu­der­te um die eige­ne Ach­se und kam halb im Stra­ßen­gra­ben zum Still­stand. Mit einem Ret­tungs­hub­schrau­ber wur­de die schwer­ver­letz­te Fah­re­rin in eine Unfall­kli­nik geflo­gen. Der 46jährige Lkw-Fah­rer erlitt einen Schock. Die B 7 wird zur Unfall­auf­nah­me gesperrt. Eine Umlei­tung ist ein­ge­rich­tet und aus­ge­schil­dert. Zum Sach­scha­den kann noch kei­ne Anga­be gemacht werden.