Nach­spiel II – Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de im HSK-Kreistag

4. April 2017
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

(Fort­set­zung von http://​sbl​-frak​ti​on​.de/​?​p​=​7​389)

Die Kreis­tags­sit­zung am Frei­tag dem 24.03.2017 im Mesche­de ver­lief so bemer­kens­wert, dass die Kreis­tags­frak­ti­on Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) drei Tage danach bei Land­rat Dr. Karl Schnei­der die Ein­be­ru­fung des Ältes­ten­rats bean­tragt hat.

SBL/FW-Frak­ti­ons­spre­cher Rein­hard Loos kri­ti­siert in sei­nem Schrei­ben an die Ver­wal­tungs­spit­ze u.a. den Umgang mit den Fra­ge­stel­lern, die zu Beginn der Kreis­tags­sit­zung in der Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de ihr Fra­ge­recht nut­zen woll­ten. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­gern wur­den nach ihren Per­so­na­li­en befragt und die­se wur­den notiert. Sie durf­ten dann ihre Fra­gen auch nicht – wie bis­her üblich – von der Zuschau­er­tri­bü­ne aus stel­len, son­dern wur­den vom Land­rat dazu gedrängt, unten in den Sit­zungs­saal vor das Mikro am Red­ner­pult zu tre­ten. So ist es sicher nicht ver­wun­der­lich, dass sich bei eini­gen Zuhö­rern und Kreis­tags­mit­glie­dern der Ver­dacht ein­schleicht, dass es sich bei die­sem Vor­ge­hen um einen Ein­schüch­te­rungs­ver­such han­deln könnte?

Den bei­den Grup­pen fra­ge­wil­li­ger Einwohner/​innen ging es um zwei unter­schied­li­che The­men­kom­ple­xe, wahr­schein­lich aus­ge­rech­net um sol­che, die der Hoch­sauer­land­kreis offen­bar nicht ger­ne öffent­lich dis­ku­tiert haben möch­te. Zum einen betra­fen die Fra­gen die Abschie­bung der Fami­lie Quni aus Best­wig-Rams­beck, zum ande­ren das Vor­ge­hen des Kreis­ve­te­ri­när­amts im Fall des Zie­gen­hofs bei Brilon-Scharfenberg.

Ande­re Aspek­te dazu hier:
http://​sbl​-frak​ti​on​.de/​?​p​=​7​383

Hier der Antrag der SBL/FW im Wortlaut:

„Antrag auf Ein­be­ru­fung des Ältestenrats

Sehr geehr­ter Herr Landrat,

unse­re Frak­ti­on bean­tragt die unver­züg­li­che Ein­be­ru­fung des Ältes­ten­rats, mit fol­gen­den Tagesordnungspunkten:

1. Umgang mit Fra­ge­stel­lern in der Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de (Stand­ort, Erfas­sung von Personalien);
2. Umgang mit Geschäfts­ord­nungs­an­trä­gen anläss­lich von Abstimmungen;
3. Rede- und Fra­ge­recht der Kreistagsmitglieder;
4. Art der Anspra­che von Zuhö­rern auf der Besuchertribüne;
5. Straf­an­zei­gen der Kreis­ver­wal­tung vom 24.03.2017.”

Aus der Begrün­dung zu TOP 1 bis 4:
“In der Kreis­tags­sit­zung am 24.03.2017 kam es in meh­re­ren Fäl­len zu Abläu­fen, die wir für nicht ver­ein­bar mit der gel­ten­den Geschäfts­ord­nung des
Kreis­tags hal­ten. Es geht ins­be­son­de­re um §§ 12, 13, 16 und 17. Für sol­che Pro­ble­me ist gemäß § 4 Abs. 1 Geschäfts­ord­nung der Ältes­ten­rat zuständig.“

Seit dem Antrag ist nun mehr als eine Woche ver­gan­gen. Eine Ant­wort der Land­rats haben wir noch nicht erhalten.

PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)