Nachspiel II – Einwohnerfragestunde im HSK-Kreistag

Hochsauerlandkreis.

(Fortsetzung von http://sbl-fraktion.de/?p=7389)

Die Kreistagssitzung am Freitag dem 24.03.2017 im Meschede verlief so bemerkenswert, dass die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) drei Tage danach bei Landrat Dr. Karl Schneider die Einberufung des Ältestenrats beantragt hat.

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos kritisiert in seinem Schreiben an die Verwaltungsspitze u.a. den Umgang mit den Fragestellern, die zu Beginn der Kreistagssitzung in der Einwohnerfragestunde ihr Fragerecht nutzen wollten. Die Bürgerinnen und Bürgern wurden nach ihren Personalien befragt und diese wurden notiert. Sie durften dann ihre Fragen auch nicht – wie bisher üblich – von der Zuschauertribüne aus stellen, sondern wurden vom Landrat dazu gedrängt, unten in den Sitzungssaal vor das Mikro am Rednerpult zu treten. So ist es sicher nicht verwunderlich, dass sich bei einigen Zuhörern und Kreistagsmitgliedern der Verdacht einschleicht, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Einschüchterungsversuch handeln könnte?

Den beiden Gruppen fragewilliger Einwohner/innen ging es um zwei unterschiedliche Themenkomplexe, wahrscheinlich ausgerechnet um solche, die der Hochsauerlandkreis offenbar nicht gerne öffentlich diskutiert haben möchte. Zum einen betrafen die Fragen die Abschiebung der Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck, zum anderen das Vorgehen des Kreisveterinäramts im Fall des Ziegenhofs bei Brilon-Scharfenberg.

Andere Aspekte dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=7383

Hier der Antrag der SBL/FW im Wortlaut:

“Antrag auf Einberufung des Ältestenrats

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt die unverzügliche Einberufung des Ältestenrats, mit folgenden Tagesordnungspunkten:

1. Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien);
2. Umgang mit Geschäftsordnungsanträgen anlässlich von Abstimmungen;
3. Rede- und Fragerecht der Kreistagsmitglieder;
4. Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne;
5. Strafanzeigen der Kreisverwaltung vom 24.03.2017.”

Aus der Begründung zu TOP 1 bis 4:
“In der Kreistagssitzung am 24.03.2017 kam es in mehreren Fällen zu Abläufen, die wir für nicht vereinbar mit der geltenden Geschäftsordnung des
Kreistags halten. Es geht insbesondere um §§ 12, 13, 16 und 17. Für solche Probleme ist gemäß § 4 Abs. 1 Geschäftsordnung der Ältestenrat zuständig.“

Seit dem Antrag ist nun mehr als eine Woche vergangen. Eine Antwort der Landrats haben wir noch nicht erhalten.

PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)