Geschrumpf­te Tagesordnung

18. April 2017
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Man könn­te den­ken, dass es ganz ein­fach ist, die Tages­ord­nung für die Sit­zun­gen des Kreis­tags oder des Kreis­aus­schus­ses auf­zu­stel­len: Der Land­rat als Vor­sit­zen­der die­ser Gre­mi­en hat die Auf­ga­be, die anste­hen­den Punk­te auf­zu­lis­ten und mit der Ein­la­dung zur Sit­zung bekannt zu geben. Vor allem gehört es auch zu den Auf­ga­ben des Land­rats, in die Tages­ord­nung die “Vor­schlä­ge auf­zu­neh­men, die ihm inner­halb einer in der Geschäfts­ord­nung zu bestim­men­den Frist von … einer Frak­ti­on vor­ge­legt wer­den.” So legt es die für alle Krei­se in NRW gel­ten­de Kreis­ord­nung fest.

Doch in der Pra­xis scheint das nicht immer so zu klap­pen. Bekannt­lich gab es bei der letz­ten Kreis­tags­sit­zung in Mesche­de am 24.03.2017 eini­ge unge­wöhn­li­che Abläu­fe. Und (bis­her nur) aus der Pres­se haben Kreis­tags­mit­glie­der erfah­ren, dass die Kreis­ver­wal­tung bei der Staats­an­walt­schaft Straf­an­zei­gen gegen 8 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gestellt hat, die die Arbeit des Kreis­ve­te­ri­när­am­tes kri­ti­siert haben; dies hat übri­gens nicht mit dem Ablauf der Kreis­tags­sit­zung zu tun. Die SBL/FW-Frak­ti­on nahm die­se Ereig­nis­se zum Anlaß, 5 genau bezeich­ne­te ein­zel­ne Tages­ord­nungs­punk­te für die nächs­te Sit­zung des Kreis­aus­schus­ses (KA) zu beantragen:
“1. Umgang mit Fra­ge­stel­lern in der Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de (Stand­ort, Erfas­sung von Personalien);
2. Umgang mit Geschäfts­ord­nungs­an­trä­gen anläss­lich von Abstimmungen;
3. Rede- und Fra­ge­recht der Kreistagsmitglieder;
4. Art der Anspra­che von Zuhö­rern auf der Besuchertribüne;
5. Straf­an­zei­gen der Kreis­ver­wal­tung vom 24.03.2017.”

Am 15.04. ging per Post die Tages­ord­nung für die Sit­zung des Kreisau­schus­ses am 25.04.2017 ein. Dar­in wer­den die Anträ­ge der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) nicht kon­kret erwähnt, es heißt nur lapi­dar und zusam­men­fas­send im TOP 3: “Antrag der SBL/FW-Kreis­tags­frak­ti­on vom 27.03.2017 zum Ablauf der Kreis­tags­sit­zung am 24.03.2017″. Die Anträ­ge der SBL/FW waren noch nicht ein­mal als Anla­ge bei­gefügt. Die Leser die­ser Tages­ord­nung kön­nen sich also nicht infor­mie­ren, wor­um es inhalt­lich über­haupt geht.

Es könn­te der Ein­druck ent­ste­hen, dass in der Lei­tung des Kreis­hau­ses Inter­es­se besteht, Trans­pa­renz zu verhindern?
Die SBL/FW hat den Land­rat daher schrift­lich auf­ge­for­dert, die Tages­ord­nung der anste­hen­den Sit­zung des KA unver­züg­lich zu korrigieren.

PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)