Fußgängerüberwege in Sundern Hauptstraße (L519)

Fußgängerüberwege in Sundern Hauptstraße (L519) / Ihr Schreiben vom 03.08.2016
Sehr geehrter Herr Sarikaya, sehr geehrter Herr Stechele
herzlichen Dank für Ihre Darstellung in Ihrem Schreiben vom 03.08.2016 Ihrer Partei, des SPD Stadtverbands und der Fraktion zur Situation der Fußgängerüberwege in Sundern Hauptstraße (L519).
In den Ausschusssitzungen zum Thema Fußgängerüberwege am 22.10.2015 und am 28.06.2016 hat die Verwaltung lediglich eine Sachdarstellung und Begründung abgegeben. Der Beschlussvorschlag war nur für den Fachausschuss zur Kenntnisnahme. Dies zur Ihrer Information.
Wie nur wenigen Bürgern bekannt ist, hat die Stadt Sundern eine eigene „Straßenverkehrsbehörde“ mit der Abteilungsbezeichnung „5.4 Sicherheit, Schutz und Ordnung“. Diese hat die verkehrliche Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung für die Umsetzung der Optimierung der Fußgängerüberwege (FÜG) an der Hauptstraße (L 519) in einem Schreiben vom 10. März 2016, welches mir jetzt vorliegt, schon getroffen.
In diesem Schreiben gibt es eine Anmerkung mit: Dem Wunsch der bei der Anwohnerversammlung am 19.10.2015 anwesenden Anwohner und politischen Vertreter, den FGÜ an einer anderen als der ursprünglich geplanten Stelle anzulegen, wurde hier Rechnung getragen.
Diese Darstellung entspricht nicht dem Willen der Bürgerinnen und Bürger und ist falsch.
Da der Bürgermeister Chef der Verwaltung ist und die Verantwortung für seine Mitarbeiter trägt und in diesem Fall nicht dem Wunsch der Bürger Rechung getragen wurde, ist hier Kritik durchaus angebracht.
In meiner Funktion als Ortsvorsteher (Ehrenbeamter) habe ich die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung zu vertreten und mich für Ihre Belange einzusetzen, wie es in diesem Fall hinreichend geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Schauerte