„Bür­ger­wil­len ernst nehmen“

31. Januar 2014
von Redaktion

NelliusstraßeSun­dern-Hach­en ((Hoch­sauer­land) Zitat aus einer E‑Mail von Herrn Peter Bür­ger an die Bür­ger­initia­ti­ve: „Es tut mir leid, dass ich womög­lich mit mei­ner ers­ten – noch völ­lig unbe­frie­di­gen­den Arbeit – zur ver­track­ten Lage bei­getra­gen habe.“

Das hat den Rat der Stadt nicht gestört. Sie haben alles ohne Prü­fung akzep­tiert und uns damit in die jet­zi­ge Situa­ti­on gebracht. Jetzt wird heu­te (31.01.2014) in der Zei­tung ver­sucht, uns den schwar­zen Peter zuzu­schie­ben, weil wir nicht gesprächs- und kom­pro­miss­be­reit sei­en. Vor 3 Mona­ten, beim Ein­rei­chen unse­res Bür­ger­be­geh­rens, haben wir Gesprächs- und Kom­pro­miss­be­reit­schaft bewie­sen, wel­che jedoch von Bür­ger­meis­ter Lins mit fol­gen­den Wor­ten abge­tan wur­de: „ Wir war­ten jetzt erst­mal das Bür­ger­be­geh­ren ab!“

Und wie­der kom­men neue Details ans Licht, die wir kurz vor einer Ent­schei­dung wie­der schlu­cken sollen?

Wer fragt mal die Anwoh­ner, in den schon umbe­nann­ten Stra­ßen, ob sie ihre im Inter­net bestell­ten Waren erhal­ten? Der deut­sche Städ­te­tag hat emp­foh­len, Umbe­nen­nun­gen von Stra­ßen nur noch aus Ord­nungs­grün­den vor­zu­neh­men, also wenn ein Name dop­pelt erscheint.

Anwoh­ner –ins­be­son­de­re Gewer­be­trei­ben­de bzw. Betrie­be- kön­nen gegen Umbe­nen­nun­gen kla­gen. (Beschluss des OVG NRW vom 29.10.2007 15 B 1517/07 WoM 2008, 37)

Wie weit soll die Umbe­nen­nung von Stra­ßen noch gehen?

Hin­den­burg soll­te auch von Stra­ßen­schil­dern ent­fernt wer­den. Hier waren bereits Bür­ger­ent­schei­de gegen eine Umbe­nen­nung erfolgreich.

War­um ver­sucht man unse­re Geschich­te von den Stra­ßen­schil­dern und damit auch aus unse­ren Köp­fen zu löschen, statt eine kri­ti­sche Dis­kus­si­on zu för­dern. Hier­für wäre der Kom­pro­miss einer Gedenk­ta­fel bes­tens geeig­net und in jedem Fall kos­ten­güns­ti­ger als ein Bürgerentscheid.

Die Bür­ger­initia­ti­ve kann den Bür­ger­ent­scheid nicht ver­hin­dern. Der Rat muss jetzt als ers­tes fest­stel­len, ob das Bür­ger­be­geh­ren mit 2526 gül­ti­gen Unter­schrif­ten (11% der wahl­be­rech­tig­ten Bevöl­ke­rung) zuläs­sig ist und muss dann einen Beschluss fas­sen. Wird es als zuläs­sig erklärt (wovon wir aus­ge­hen) hat er 2 Möglichkeiten:

Beschließt er, dem Bür­ger­be­geh­ren statt­zu­ge­ben, dann bleibt der Stra­ßen­na­me erhalten,

oder

die­sem Bür­ger­be­geh­ren nicht statt­zu­ge­ben.

In letz­te­rem Fall muss die Stadt inner­halb von drei Mona­ten einen Bür­ger­ent­scheid durch­füh­ren. Das ist gesetz­lich festgelegt.

Der §26 der Gemein­de­ord­nung NRW bie­tet uns Bür­gern die letz­te Chan­ce, gegen Rats­ent­schei­dun­gen anzu­ge­hen. Der Rat der Stadt hat die ein­heit­li­che Mei­nung der Stra­ßen­an­woh­ner igno­riert und uns damit gezwun­gen, die­sen Weg ein­zu­schla­gen. Er muss jetzt eine der vor­ste­hen­den Ent­schei­dun­gen tref­fen und die sich dar­aus erge­ben­den Fol­gen (und etwa­ige Fol­ge­kos­ten) verantworten.

Wir wol­len, daß der Bür­ger­wil­le ernst genom­men wird.

Die Bür­ger­initia­ti­ve Nelliusstraße