„Bürgerwillen ernst nehmen“

Sundern-Hachen ((Hochsauerland) Zitat aus einer E-Mail von Herrn Peter Bürger an die Bürgerinitiative: „Es tut mir leid, dass ich womöglich mit meiner ersten – noch völlig unbefriedigenden Arbeit – zur vertrackten Lage beigetragen habe.“

Das hat den Rat der Stadt nicht gestört. Sie haben alles ohne Prüfung akzeptiert und uns damit in die jetzige Situation gebracht. Jetzt wird heute (31.01.2014) in der Zeitung versucht, uns den schwarzen Peter zuzuschieben, weil wir nicht gesprächs- und kompromissbereit seien. Vor 3 Monaten, beim Einreichen unseres Bürgerbegehrens, haben wir Gesprächs- und Kompromissbereitschaft bewiesen, welche jedoch von Bürgermeister Lins mit folgenden Worten abgetan wurde: „ Wir warten jetzt erstmal das Bürgerbegehren ab!“

Und wieder kommen neue Details ans Licht, die wir kurz vor einer Entscheidung wieder schlucken sollen?

Wer fragt mal die Anwohner, in den schon umbenannten Straßen, ob sie ihre im Internet bestellten Waren erhalten? Der deutsche Städtetag hat empfohlen, Umbenennungen von Straßen nur noch aus Ordnungsgründen vorzunehmen, also wenn ein Name doppelt erscheint.

Anwohner –insbesondere Gewerbetreibende bzw. Betriebe- können gegen Umbenennungen klagen. (Beschluss des OVG NRW vom 29.10.2007 15 B 1517/07 WoM 2008, 37)

Wie weit soll die Umbenennung von Straßen noch gehen?

Hindenburg sollte auch von Straßenschildern entfernt werden. Hier waren bereits Bürgerentscheide gegen eine Umbenennung erfolgreich.

Warum versucht man unsere Geschichte von den Straßenschildern und damit auch aus unseren Köpfen zu löschen, statt eine kritische Diskussion zu fördern. Hierfür wäre der Kompromiss einer Gedenktafel bestens geeignet und in jedem Fall kostengünstiger als ein Bürgerentscheid.

Die Bürgerinitiative kann den Bürgerentscheid nicht verhindern. Der Rat muss jetzt als erstes feststellen, ob das Bürgerbegehren mit 2526 gültigen Unterschriften (11% der wahlberechtigten Bevölkerung) zulässig ist und muss dann einen Beschluss fassen. Wird es als zulässig erklärt (wovon wir ausgehen) hat er 2 Möglichkeiten:

Beschließt er, dem Bürgerbegehren stattzugeben, dann bleibt der Straßenname erhalten,

oder

diesem Bürgerbegehren nicht stattzugeben.

In letzterem Fall muss die Stadt innerhalb von drei Monaten einen Bürgerentscheid durchführen. Das ist gesetzlich festgelegt.

Der §26 der Gemeindeordnung NRW bietet uns Bürgern die letzte Chance, gegen Ratsentscheidungen anzugehen. Der Rat der Stadt hat die einheitliche Meinung der Straßenanwohner ignoriert und uns damit gezwungen, diesen Weg einzuschlagen. Er muss jetzt eine der vorstehenden Entscheidungen treffen und die sich daraus ergebenden Folgen (und etwaige Folgekosten) verantworten.

Wir wollen, daß der Bürgerwille ernst genommen wird.

Die Bürgerinitiative Nelliusstraße