Die Bezirksregierung Arnsberg hat ihr Beratungsangebot für die Kommunen in NRW deutlich ausgeweitet. So können mögliche Unsicherheiten über die Berechnungsgrundlage rund um die Zuweisungen von Flüchtlingen in die Städte und Gemeinden des Landes schnell aufgeklärt und beseitigt werden.
Um eine individuelle Überprüfung der jeweiligen Berechnungen zu ermöglichen, können sich Kommunen unter der Mail-Adresse clearing-arnsberg@bra.nrw.de an die Bezirksregierung Arnsberg wenden. Hier beantworten Mitarbeiter die Anfragen der Kommunen zur Verteilstatistik auf der Basis des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG).
Die Zuweisungsberechnung der Bezirksregierung Arnsberg basiert auf den klaren Vorgaben des landesweit gültigen Flüchtlingsaufnahme-gesetzes NRW (FlüAG). Die Berechnung wird für alle 396 Städte und Gemeinden des Landes einheitlich durchgeführt, um eine mögliche Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Gemeinden oder Städte zu vermeiden. Der Grundgedanke sieht eine an der Größenordnung (Einwohnerzahl und Fläche) orientierte, gleichmäßige Belastung aller Kommunen vor.
Zugunsten aller Kommunen werden vor der Ermittlung der Zuweisungen mehrere Entlastungsfaktoren berücksichtigt. Dazu gehört die Anrechnung von Kontingentflüchtlingen, unerlaubt Eingereisten, in Obhut genommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und auch die in einzelnen Kommunen vorgehaltenen Unterbringungskapazitäten des Landes.