Zuwei­sun­gen von Flücht­lin­gen in die Kom­mu­nen Bezirks­re­gie­rung Arns­berg erläu­tert Stadt Essen Berechnungsmodus

3. Februar 2016
von Redaktion

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg hat heu­te Ver­tre­tern der Stadt Essen die Zuwei­sungs­be­rech­nung erläu­tert. Es wur­de dar­ge­legt, dass sie auf den kla­ren Vor­ga­ben des lan­des­weit gül­ti­gen Flücht­lings­auf­nah­me­ge­set­zes NRW (FlüAG) basiert. In den heu­ti­gen Gesprä­chen konn­te unter Betei­li­gung der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf die offe­nen Fra­gen beant­wor­tet werden.
 
Die Berech­nung wird für alle 396 Städ­te und Gemein­den des Lan­des ein­heit­lich durch­ge­führt, um eine mög­li­che Bevor­zu­gung oder Benach­tei­li­gung ein­zel­ner Gemein­den oder Städ­te zu ver­mei­den. Der Grund­ge­dan­ke sieht eine an der Grö­ßen­ord­nung (Ein­woh­ner­zahl und Flä­che) ori­en­tier­te, gleich­mä­ßi­ge Belas­tung aller Kom­mu­nen vor.
 
Die Berech­nung der Zuwei­sun­gen sieht dabei zunächst die Ermitt­lung einer Gesamt­zahl aller zu berück­sich­ti­gen Fak­to­ren vor. Am Ende des ver­gan­ge­nen Jah­res belief sich die­se Berech­nungs­grö­ße auf eine Gesamt­sum­me von 304.000. Ins­ge­samt wer­den dar­in berück­sich­tigt: die Zahl der Kon­tin­gent­flücht­lin­ge, die Zahl der uner­laubt Ein­ge­reis­ten sowie die in Obhut genom­me­nen unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­ge – ins­ge­samt 217.000 Per­so­nen. Glei­cher­ma­ßen fließt in die­se Berech­nungs­grö­ße die Zahl von 86 000 Plät­zen in Lan­des­ein­rich­tun­gen ein. Die­se wer­den den­je­ni­gen Städ­ten und Gemein­den gut­ge­schrie­ben, in denen der­ar­ti­ge Unter­künf­te bestehen. Für sie ver­rin­gert sich ihre Auf­nah­me­ver­pflich­tung um die Kapa­zi­tät der vor Ort bestehen­den Lan­des­ein­rich­tung. Den­noch muss die Anzahl der in die­se Kom­mu­nen nicht zuge­wie­se­nen Flücht­lin­ge, umver­teilt wer­den. Daher ist es erfor­der­lich die­se Zahl in die Berech­nung der umzu­ver­tei­len­den Flücht­lin­ge mit einzubeziehen.
 
Die Anrech­nung der Unter­brin­gungs­ka­pa­zi­tä­ten des Lan­des auf die Zuwei­sungs­ver­pflich­tung wirkt sich in den ein­zel­nen Kom­mu­nen unter­schied­lich aus. Unter­schie­de erge­ben sich dabei durch die Grö­ße der jewei­li­gen Stadt oder Gemein­de sowie der dort unter Umstän­den ange­sie­del­ten Lan­des­ein­rich­tun­gen und deren jewei­li­ger Kapazität.
 
Um eine indi­vi­du­el­le Über­prü­fung der jewei­li­gen Berech­nun­gen zu ermög­li­chen, ste­hen Exper­ten der Bezirks­re­gie­rung für alle Fra­gen der Kom­mu­nen zur Ver­teil­sta­tis­tik auf der Basis des Flücht­lings­auf­nah­me­ge­set­zes (FlüAG) zur Verfügung.