Vier neue Sekundarschulen sowie eine neue Gesamtschule im Regierungsbezirk

Am Donnerstag (22.01.15) hat Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann gemeinsam mit Susanne Blasberg-Bense, Leiterin der Schulabteilung der Bezirksregierung Arnsberg, die Genehmigungsbescheide für vier weitere Sekundarschulen sowie eine weitere Gesamtschule im Regierungsbezirk Arnsberg übergeben.
Zum Beginn des Schuljahrs 2015/16 sollen in den Städten Halver, Lünen, Soest und Iserlohn Sekundarschulen an den Start gehen. In Iserlohn gibt es darüber hinaus die Genehmigung für eine neue Gesamtschule. Mit den jetzt erfolgten Genehmigungen sind die formalen Voraussetzungen für die neuen Schulen in den vier Kommunen geschaffen.
Bei den in nächster Zeit stattfindenden Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen können sich die Eltern vor Ort entscheiden, ob sie ihre Kinder in einer der neuen Schulen anmelden. Voraussetzung für die Gründung einer neuen Sekundarschule ist neben der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg eine Anmeldezahl von mindestens 75 Kindern; für Gesamtschulen liegt die Mindestanmeldezahl bei 100 Kindern.

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die interessierten Schulträger im Vorfeld schulrechtlich, schulorganisatorisch und schulfachlich bei ihrer Schulentwicklungsplanung beraten. „Die Umsetzung der Schulgründungen ist in organisatorischer und pädagogischer Hinsicht ohne Frage eine große Herausforderung. Deshalb werden wir die jeweiligen Schulträger und Gründungskollegien neuer Sekundarschulen und Gesamtschulen auch weiterhin eng begleiten und sie fortlaufend unterstützen“, betonte der Regierungspräsident.  Die Sekundarschule umfasst als Schule der Sekundarstufe I die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Sie bereitet Schüler/innen auf die berufliche Ausbildung und/oder auf die Hochschulreife vor. Der Bildungsgang zum Abitur wird durch Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert.  Für die Gründung einer Sekundarschule, die meist aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, muss ein bestehender Bedarf nachgewiesen werden – durch ausreichende Schülerzahlen für einen Prognosezeitraum von fünf Jahren und eine Elternbefragung oder ein vorgezogenes Anmeldeverfahren.  Die Errichtung einer Sekundarschule erfolgt mit mindestens drei oder mehr parallelen Zügen – bei Mindestklassengrößen von 25 Schüler/innen. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a., dass die Mindestschülerzahl für die beantragte Zügigkeit erreicht wird.
BU.: von links: Thomas Nübel, Leiter des Schulverwaltungsamtes Soest, Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, Soest, Bürgermeister Hans Wilhelm Stodollick, Lünen, Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann, Bürgermeister Dr. Bernd Eicker, Stadt Halver, Beigeordneter Horst Müller-Baß, Stadt Lünen, Thomas Gehring, Stadt Halver, Bürgermeister Dr. Peter Ahrens, Stadt Iserlohn, Susanne Blasberg-Bense, Leiterin der Schulabteilung bei der Bezirksregierung Arnsberg.