Ver­kehrs­maß­nah­men im Rah­men des Karnevalsumzuges

10. Februar 2015
von Redaktion
Arnsberg

Arns­berg

Arns­berg. Am kom­men­den Sonn­tag, 15. Febru­ar, fin­det wie­der der all­jähr­li­che Kar­ne­vals­um­zug im Stadt­teil Arns­berg statt. Ent­lang der Umzugs­stre­cke sind umfang­rei­che ver­kehrs­recht­li­che Maß­nah­men erfor­der­lich, damit der Umzug sei­nen gewohn­ten Weg neh­men kann. 

Wich­tig ist hier­bei ins­be­son­de­re der Hin­weis, dass wäh­rend des Umzu­ges (zwi­schen 12:00 und 17:00 Uhr) die Zufahrt ins Eich­holz nur für die Poli­zei, die Feu­er­wehr und Ret­tungs­fahr­zeu­ge mög­lich ist. Wäh­rend die­ser Zeit ist die Zufahrt zum Eich­holz eben­so wie die Aus­fahrt aus dem Eich­holz nicht mög­lich. Dar­über hin­aus wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Hal­len­stra­ße, die Apos­tel- und die Apo­the­ken­stra­ße eben­falls in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr für Fahr­zeu­ge gesperrt sind, da die­se Stra­ßen für even­tu­el­le Ret­tungs­ein­sät­ze wäh­rend des Umzu­ges frei­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Die Ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass dort abge­stell­te Fahr­zeu­ge gege­be­nen­falls abge­schleppt wer­den müssen.