Telefonierender Radfahrer flüchtet nach Verkehrsunfall

Arnsberg Am Donnerstagabend, kurz nach 21:00 Uhr, stand ein Zeuge an einem Fenster und blickte auf die Hüttenstraße hinunter.

Dort sah er einen Fahrradfahrer, der mit seinem Handy während der Fahrt telefonierte. Der Radfahrer fuhr an einem schwarzen Nissan vorbei, der am rechten Fahrbahnrad parkte. Dabei kam er zu dicht heran und fuhr hinten links gegen den Nissan, wodurch dieser erheblich beschädigt wurde. Der Radfahrer hatte sich offensichtlich wehgetan bei dem Aufprall. Der Zeuge sah, wie er kurz anhielt und sich den rechten Ellenbogen rieb. Statt sich jedoch um den verursachten Schaden zu kümmern, fuhr er einfach weiter. Er konnte

den Radfahrer beschreiben als etwa 1,85 Meter groß, mit

schlaksiger Figur und kurzen, braunen Haaren. Er trug ein dunkelgraues T-Shirt und fuhr mit einem Fahrrad in dunkler Farbe. Die Polizei ermittelt wegen Verkehrsunfallflucht und bittet Zeugen, die nähere Angaben zu dem gesuchten Radfahrer machen können, sich mit der Polizei Arnsberg unter 02932-90200 in Verbindung zu setzen.

 

Hinweis: Das Telefonieren mit dem Handy ist auf dem Fahrrad untersagt. Regelmäßig ist ein Verwarngeld ist Höhe von 25 Euro dafür vorgeschrieben. Kommen Gefährdung oder gar Beschädigung hinzu, kann dieser Regelsatz entsprechend angehoben werden. Bei einer Verkehrsunfallflucht liegt eine Straftat vor, unabhängig davon, ob ein Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer sie begeht.