FDP Fraktion stellt ihre Position zum Vorgehen im Bezug auf den Ferienpark in Amecke klar

Die FDP Fraktion hält die Berichterstattung über ihre Ansicht zur Vorgehensweise im Bezug auf das Ferienparkgelände in Amecke und seinem neuen Besitzer, der Helma AG teilweise für irreführend. In der Sonderratssitzung vom 09. April hatte der Rat mehrheitlich für den Beschluss zur Einleitung der Aufhebung des geltenden Bebauungsplans für das Areal des Ferienparks gestimmt. Zur Klärung hat Fraktionsvorsitzender Rüdiger Laufmöller folgende Stellungnahme veröffentlicht.

“Auch die FDP-Fraktion ist, anders als man es bei der Berichterstattung vermuten kann, gegen einen Riesenferienpark, wie er am Sorpesee entstehen könnte.

Allerdings befürchten wir hohe Schadensersatzforderungen seitens der Helma Ferienimmobilien GmbH, die das Gelände im Vertrauen auf den bestehenden Bebauungsplan erworben hat.

Hier kann man der Helma Ferienimmobilien GmbH zunächst keine Vorwürfe machen. Wohl aber dem Bürgermeister, der 3 Gesprächsangebote von der GmbH nicht beantwortet hat.
Hier hätte man erst einmal in Erfahrung bringen können, was die genauen Pläne der Entwickler sind.

Darum haben wir als FDP gefordert, der Rat möge zunächst eine Willensbekundung formulieren. In dieser würde dem neuen Besitzer mitgeteilt, dass die Stadt beabsichtigt, den Bebauungsplan aufzuheben und einen angepassten Bebauungsplan zu beschließen.
Mit dieser Willensbekundung geht die Verwaltung in Gespräche mit der Helma Ferienimmobilien GmbH. Diese habe dann die Möglichkeit, ihre Pläne zu überarbeiten oder anzupassen. Letztlich könnten dann weitere Beratungen folgen, ob nicht eine weitestgehend einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Durch das jetzige Vorgehen, Aufhebung des Bebauungsplans und Erlass einer Veränderungssperre, könnte es zu langwierigen, kostspieligen juristischen Auseinandersetzungen kommen. Zudem ist damit zu rechnen dass die Helma Ferienimmobilien GmbH alle bislang angefallenen Kosten erstattet haben will. Diese Kosten können immens sein. Das bestätigte auch der Rechtsanwalt der Stadt Sundern, Dr. Pauli, auf Nachfrage von Rüdiger Laufmöller in einem Videotelefonat im Ältestenrat.

Wir halten den oben beschriebenen Weg für zielführender, weil er auf Vertrauen basiert. Eine “härtere” Gangart hätte man immer noch wählen können.
Die FDP hat gegen die nun beschlossene Vorgehensweise gestimmt, weil hier nicht absehbarer finanzieller Schaden auf die Stadt zukommen kann. Aus diesem Grunde hat sie auch eine namentliche Abstimmung gefordert (im Nachhinein kann dadurch belegt werden, wer für oder gegen die Aufhebung des Bebauungsplans gestimmt hat), die jedoch von der CDU abgelehnt wurde.”

Rüdiger Laufmöller
Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktion im Rat der Stadt Sundern