Falsch sortierter Abfall auf Friedhöfen – Bußgelder bis 1.000,- Euro drohen

Sundern. Die Entsorgung von unzulässigen Materialien in Grünschnittcontainern auf städtischen Friedhöfen macht der Friedhofsverwaltung und den Mitarbeitern des Kompostwerkes großen Ärger. Zulässig sind weder Kunststoffe jeglicher Art, noch Steckmasse, Draht, Drahtgitter und Kranzschleifen. Diese Stoffe sind von den kompostierbaren Materialien zu trennen, erklärt Stefan Laufmöller von der Stadt Sundern.

Hammerköpfe des Grünabfallschredders können zerstört werden

Auch gehörten Grablichter nicht in den Grünschnittcontainer, sondern in den Restmüll. Bei den letzten Anlieferungen in diesem Frühjahr hätten vermehrt Kalksandsteine, Granit oder Betonsteine, die als Gesteckunterbau dienen, in aufwendiger Handarbeit sortiert werden müssen, da sonst die Hammerköpfe des Grünabfallschredders zerstört werden können, so die Stadt Sundern weiter. Diese Arbeiten führten zu erhöhten Kosten, die letztendlich die Friedhofsgebühren erhöhen. Außerdem könne ein derartiges Fehlverhalten nach Verabschiedung der geplanten neuen Friedhofssatzung mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.