CDU-Fraktion bemängelt Fehlverhalten bei öffentlichen Bekanntmachungen

Sundern. Sind wichtige Bekanntmachungen zu spät auf der Internetseite der Stadt Sundern veröffentlicht worden? Die CDU-Fraktion sieht gerade bei den Beschlüssen zum Ferienpark von Amecke ein Fehlverhalten und wendet sich mit folgendem Schreiben an den Bürgermeister.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Sundern wurden bis Mitte 2017 gemäß Hauptsatzung in den Tageszeitungen „Westfalenpost“ und „Westfälische Rundschau“ vollzogen. Nach einer Änderung der Bekanntmachungsverordnung hat der Rat der Stadt Sundern eine Änderung der Hauptsatzung dahingehend beschlossen, dass mit Wirkung vom 1. Juni 2017 die öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Bereitstellung im Internet auf der Web-Seite der Stadt Sundern (www.sundern. de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen) vollzogen werden, soweit gesetzlich
nicht etwas anderes bestimmt ist.

Damit ist eine rechtlich vorgeschriebene Bekanntmachung mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem das digitalisierte Dokument online verfügbar ist. In den o.g. Tageszeitungen wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse hingewiesen werden. Außerdem wird der Text der öffentlichen Bekanntmachung auch noch nachrichtlich in den beiden Tageszeitungen abgedruckt. Das Datum bezeichnet jeweils den Tag der Bereitstellung der öffentlichen Bekanntmachung auf www.sundern.de. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Sundern nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden zusätzlich in den Tageszeitungen „Westfalenpost“ und „Westfälische Rundschau“ vollzogen.

Die Bekanntmachung der wichtigen Beschlüsse zum Ferienpark Amecke erfolgte am Freitag, den 17. April, nur in den Tageszeitungen. In der Ältestenratssitzung am 20. April gab der stellv. Bürgermeister Georg Te Pass den Hinweis, dass die Bekanntmachung der Beschlüsse, nicht wie vorgeschrieben, auf der Webseite der Stadt erfolgt sei und sie somit keine Rechtswirkung entfalte.

Daraufhin wurden die Beschlüsse am Dienstag den 21. April auf der Webseite bekanntgemacht. Nach Rücksprache mit der Verwaltung erfolgte der weitere Hinweis, dass in der Zeitung nicht wie vorgeschrieben auf die Bereitstellung der Bekanntmachung auf der Webseite hingewiesen worden war. Diese Rechtsauffassung wurde Seitens der Stadt offenbar geteilt, da nunmehr am 24. April erneut eine Bekanntmachung in den Tageszeitungen erfolgte, mit dem entsprechenden Hinweis auf die Webseite.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die wichtigen Beschlüsse zum Ferienpark erst am 24. April rechtskonform bekanntgemacht wurden, nachdem sie am 9. April beschlossen wurden.

Die Beschlüsse zum Ferienpark gehören sicherlich den wichtigsten Beschlüssen des Rates der letzten Jahre. Deshalb ist es nicht annähernd nachvollziehbar, dass hier nicht mit der selbstverständlichen rechtlichen Sorgfalt gearbeitet wurde. Dieses Fehlverhalten macht aber viel weitreichendere Folgen deutlich: Sämtliche Beschlüsse nach Bundesbaugesetz (z.B. Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) wurden seit 2017 nur in den Tageszeitungen veröffentlicht und sind daher nicht rechtskräftig bekanntgemacht worden.

Es wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

§ Entsteht der Stadt Sundern durch die verspätete rechtskräftige Bekanntgabe der Beschlüsse zum Ferienpark ein Schaden?

§ Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse nach BauGB?