Bürgermeisterstichwahl in Sundern

Presseinformationen

Sundern. Nach dem keiner der vier Bürgermeisterkandidaten eine 50 prozentige Mehrheit bei der Kommunalwahl am vergangen Sonntag erreichen konnte, hat der Wahlausschuss in Sundern erneut getagt und folgende Mitteilung dazu veröffentlicht.

 

Aktuelles zur Durchführung der Bürgermeister-Stichwahl in Sundern am 27. September 2020

Bei der Bürgermeisterwahl in Sundern am 13. September 2020 hat keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. D

Deshalb findet am 27. September 2020 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die am 13. September 2020 die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.

Kandidaten: Klaus-Rainer Willeke und Georg Te Pass

Nach Feststellung des Wahlausschusses am 16.09.2020 gehen in die Stichwahl die Bewerber Klaus Rainer Willeke und Georg Te Pass.

Der Bewerber, der in der Stichwahl die meisten Stimmen erhält, ist dann zum Bürgermeister gewählt.

Die Stichwahl am 27. September 2020 findet auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses am 13. September 2020 statt.

Für die Stimmabgabe gelten dieselben Wahlbenachrichtigungen wie am 13. September 2020 und die Stimmabgabe erfolgt auch in denselben Wahllokalen.

Das Wahllokal vor Ort ist jeweils auf der Wahlberechtigung angegeben und auf der Seite der Stadt Sundern www.sundern.de (unter der Rubrik Wahlen) kann nachgesehen werden, wo sich die genauen Wahlräume befinden.

Für die Stichwahl am 27. September 2020 gelten auch weiterhin die Schutzvorkehrungen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV 2.

Die Wählerinnen und Wähler werden deshalb gebeten, auch weiterhin an die notwendige Mund-Nasen-Bedeckung und an ein eigenes Schreibgerät für die Stimmabgabe zu denken!

Alternativ zur Stimmabgabe im Wahllokal vor Ort am Wahltag kann auch für die Stichwahl wiederum im Wahlbüro im Rathaus, online, per Post oder persönlich die Briefwahl beantragt und auch persönlich per Briefwahl gewählt werden.
Das Briefwahlbüro ist im Rathaus, Rathausplatz 1, 59846 Sundern eingerichtet und ist über den Rathausinnenhof (links von der Feuerschutztreppe) erreichbar. Die Briefwahl kann im (Brief)Wahlbüro im Rathausnichttelefonischbeantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können schriftlich (mit der Wahlbenachrichtigung), persönlich oder online beantragt werden.

Alle Wahlberechtigten, die für die Hauptwahl am 13. September 2020 Briefwahl beantragt und dabei bereits angekreuzt hatten, dass sie auch für eine Stichwahl die Briefwahlunterlagen beantragen oder aber keine Auswahl angekreuzt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch im Zeitraum vom 18. September – 21. September 2020 zugesandt. Wer sich nicht sicher ist, ob er danach die Unterlagen erhält, kann sich direkt an das Wahlbüro im Rathaus wenden.
Auf demselben Wege kann auch jeder Wahlberechtigte, der bisher nicht die Briefwahl genutzt hat, die Briefwahl beantragen bzw. vornehmen.
Wer neue Briefwahlunterlagen erwartet, aber ab dem 19.09.2020 und bis zum 27.09.2020 keine Möglichkeit mehr hat, die Stimmen per Briefwahl (z.B. aus Urlaubsgründen) abzugeben, kann sich unter Angabe der Gründe persönlich im Wahlbüro o, Rathaus wegen der Stimmabgabe melden, allerdings nur bis zum 18.09.2020, 12.30 Uhr !

Wahlbenachrichtigung
Jeder Wahlberechtigte hat für die Wahl am 13.09.2020 eine Wahlbenachrichtigung erhalten, die auch für die Stichwahl am 27.09.2020 gilt.
Wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr da ist oder vergessen wurde, kann die Wählerin/der Wähler trotzdem im (Brief)Wahlbüro oder im Wahllokal vor Ort wählen. Das Wahlbüro bzw. der Wahlvorstand prüft und bestätigt dann die Berechtigung nach dem Eintrag im Wählerverzeichnis.
Persönlicher Ausweis
Egal ob im (Brief)Wahlbüro oder im örtlichen Wahllokal gewählt wird, alle Wählerinnen und Wähler müssen sich persönlich ausweisen können, z.B. durch den amtlichen Personalausweis oder einen Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild.