Sundern. Im Rahmen ihrer Vorstandssitzung beschäftigten sich die Mitglieder der AG 60plus unter anderem auch mit dem Thema Rentenberatung. Seit einigen Monaten wird, wegen Erkrankung, die bisherige, ehrenamtliche Beratung nicht mehr angeboten. Aus Sicht der AG 60plus Mitglieder ist es ein nicht haltbarer Zustand, dass Beratungssuchende in die Nachbarstädte ausweichen müssen. Besonders für alleinstehende und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen, ist diese Situation als nicht akzeptabel anzusehen.
In einem Schreiben der AG an die Rentenversicherung Westfalen heißt es unter anderem:
Seit langem bemühen sich die Sozialdemokraten der AG 60plus und andere Organisationen darum, dass eine gute, professionelle und ortsnahe Rentenberatung in der Stadt Sundern ermöglicht wird.
Wir bitten Sie daher mit Nachdruck darum, alles daran zu setzen, dass umgehend eine regelmäßige, qualifizierte und ausreichend quantifizierte Rentenberatung in Sundern angeboten werden kann. In der Stadt Sundern leben fast 30.000 Menschen. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von rund 200 Quadratkilometern. Der Demografiebericht 2015 der Stadt Sundern zeigt auf, dass der Anteil der Personen, die 65 Jahre und älter sind, rund 22 Prozent umfasst.
Viele von den rund 6.000 älteren Personen, so Klaus Plümper Vorstandsmitglied der AG 60plus, sowie die Jüngeren, die unterstützende Beratung im Rahmen von Erwerbsminderung und anderer Dinge benötigen, sind auf Hilfe angewiesen. Wir fordern die Rentenversicherung daher auf, unser Anliegen möglichst schnell aufzunehmen und umgehend wieder eine gute, professionelle Rentenberatung in Sundern zu organisieren.
Im Gespräch mit der AG 60plus hat Bürgermeister Ralph Brodel zugesichert, dass die Stadt Sundern weiterhin eine umfangreiche Unterstützung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten wird. Konkret bedeutet dieses, die Bereitstellung entsprechender Räume, die Koordinierung der Termine durch eine Mitarbeiterin, die pressetechnische Unterstützung und die Einrichtung eines Arbeitsplatzes.
Leider, so Ralph Brodel, kann die Stadt eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter nicht selbst stellen, da sie sich im Haushaltssicherungskonzept befindet und freiwillige Aufgaben nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen kann, wohingegen die Rentenkassen, bei der Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben, diesen Beschränkungen nicht unterliegen.