SEPA-Last­schrift­man­dat für die Zulas­sung eines Fahr­zeugs ab 30. Janu­ar erforderlich

24. Januar 2014
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis. Für die Zulas­sung eines Fahr­zeugs, das der Kfz-Steu­er unter­liegt, muss der Zulas­sungs­be­hör­de grund­sätz­lich eine schrift­li­che Ermäch­ti­gung zum Ein­zug der Kraft­fahr­zeug­steu­er vor­ge­legt werden.

 

Mit der Ein­füh­rung des ein­heit­li­chen Euro-Zah­lungs­ver­kehrs­raums SEPA (Sin­gle Euro Pay­ments Area) passt die Kfz-Steu­er­ver­wal­tung ihre Zah­lungs­ver­fah­ren an die neu­en Rege­lun­gen an. Ab dem 30. Janu­ar 2014 dür­fen die Zulas­sungs­be­hör­den die bis­he­ri­gen For­mu­la­re für die Abbu­chung der Kfz-Steu­er nicht mehr annehmen.

 

Die neu­en, dem SEPA-For­mat ent­spre­chen­den Vor­dru­cke lie­gen im War­te­be­reich der Kfz-Zulas­sungs­stel­le aus und ste­hen auch auf den Inter­net­sei­ten der Kreis­ver­wal­tung (www​.hoch​sauer​land​kreis​.de) unter dem Link „Kfz-Online“ zum Down­load bereit.

Wich­tig: Das SEPA-Last­schrift­man­dat ist zwin­gend zwei­mal zu unter­schrei­ben: vom künf­ti­gen Fahr­zeug­hal­ter und vom Kon­to­in­ha­ber. Auch wenn die Zulas­sung von einer/​einem Bevoll­mäch­tig­ten bean­tragt wird, muss der künf­ti­ge Fahr­zeug­hal­ter das Man­dat vor­ab unter­schrei­ben. Wei­ter­hin ist das SEPA-Last­schrift­man­dat der Zulas­sungs­be­hör­de im Ori­gi­nal vor­zu­le­gen; eine Über­mitt­lung per FAX oder E‑Mail reicht nicht aus.

 

Fra­gen zum SEPA-Last­schrift­man­dat in der Fahr­zeug­zu­las­sung und zu allen ande­ren Dienst­leis­tun­gen der Kfz-Zulas­sungs­stel­le wer­den tele­fo­nisch unter den Sam­mel­ruf­num­mern 02931/94–4050 (Arns­berg), 02961/94–3050 (Bri­lon) und 0291/94–1050 (Mesche­de) beant­wor­tet und sind eben­falls im Inter­net nachzulesen.