Schuljahr 2014/15

Fünf weitere Sekundarschulen gehen an den Start

An zwei Standorten in Hagen sowie in Lennestadt-Kirchhundem, Meschede und Möhnesee entstehen zum Schuljahr 2014/15 insgesamt fünf neue Sekundarschulen. Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann übergab heute die Genehmigungsbescheide.

 

Erst letzte Woche hatte der Regierungspräsident Bescheide an Bürgermeister und Beigeordnete aus den Städten Brilon, Marsberg, Olsberg, Selm und Warstein sowie den Gemeinden Ense und Neunkirchen überreicht. Diesen sieben Genehmigungen folgten nun fünf weitere – für die Städte Hagen (zwei Sekundarschulen in Altenhagen und Remberg), Lennestadt (an den Standorten Lennestadt und Kirchhundem im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit) sowie für Meschede und die Gemeinde Möhnesee. Letztere erhielt “Grünes Licht” zur Umwandlung einer Verbund- zur Sekundarschule, während in den genannten Städten Haupt- bzw. Realschulen aufgelöst werden.

 

“Das ,Längere gemeinsame Lernen’ setzt sich auch im Regierungsbezirk Arnsberg immer weiter durch – das zeigen die insgesamt zwölf Genehmigungen für das Schuljahr 2014/15 sehr deutlich”, betonte RP Dr. Bollermann. Bereits zum Schuljahr 2012/13 waren 14 neue Sekundarschulen (davon eine private) und zwei neue Gesamtschulen an den Start gegangen. Zum Schuljahr 2013/14 hatten sich sechs neue Sekundarschulen und drei Gesamtschulen (eine private) gegründet.

 

Bezirksregierung berät die Schulträger

 

Und Bollermann versicherte auch den kommunalen Spitzen aus Hagen, Lennestadt, Kirchhundem, Meschede und Möhnesee: “Wir werden die Schulträger und Gründungskollegien der neuen Sekundarschulen auch weiterhin begleiten, beraten und fortlaufend unterstützen – gerade weil wir wissen, dass die Umsetzung der Schulgründungen in organisatorischer und pädagogischer Hinsicht eine echte Herausforderung darstellt.”

 

INFO:

. Die Sekundarschule umfasst als Schule der Sekundarstufe I die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Sie bereitet Schüler/innen auf die berufliche Ausbildung und/oder auf die Hochschulreife vor. Der Bildungsgang zum Abitur wird durch Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert.

. Für die Gründung einer Sekundarschule, die meist aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, muss ein bestehender Bedarf nachgewiesen werden – durch ausreichende Schülerzahlen für einen Prognosezeitraum von fünf Jahren und eine Elternbefragung oder ein vorgezogenes Anmeldeverfahren.

. Die Errichtung einer Sekundarschule erfolgt mit mindestens drei oder mehr parallelen Zügen – bei Mindestklassengrößen von 25 Schüler/innen. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a., dass die Mindestschülerzahl für die beantragte Zügigkeit erreicht wird.