Schock­an­ruf­ma­sche schei­tert bereits im Ansatz

10. Februar 2015
von Redaktion

polizei980Mars­berg Am Mon­tag ist es zu einem neu­er­li­chen Ver­such des Betrugs mit der soge­nann­ten Schock­an­ruf-Masche gekom­men. Gegen 18:00 Uhr klin­gel­te das Tele­fon in einer Woh­nung an der Haupt­stra­ße in Mars­berg. Als die 29 Jah­re alte Bewoh­ne­rin den Hörer abnahm, mel­de­te sich eine männ­li­che Stim­me und berich­te­te, der Mann der Ange­ru­fe­nen sei in einen schwe­ren Unfall ver­wi­ckelt. Des­halb wer­de jetzt drin­gend und sofort Geld benö­tigt. Der Anru­fer hat­te jedoch nicht lan­ge die Gele­gen­heit, sich das Ver­trau­en sei­nes Opfer zu erschlei­chen bezie­hungs­wei­se deren Schock über den angeb­li­chen Unfall ihres Man­nes aus­zu­nut­zen. Die 29-Jäh­ri­ge erwi­der­te dem Anru­fer eini­ge kur­ze Wor­te und been­de­te das Tele­fo­nat. Denn zum Leid­we­sen des Betrü­gers saß der Ehe­mann der Frau unmit­tel­bar neben die­ser. Er erfreu­te sich bes­ter Gesund­heit und war auch in kei­nen Unfall verwickelt.

 

Von die­ser Vor­ge­hens­wei­se der gewief­ten Betrü­ger sind zum größ­ten Teil Per­so­nen ost­eu­ro­päi­scher Abstam­mung betrof­fen. Die Anru­fer schil­dern schwe­re Unfäl­le, bei denen oft­mals angeb­lich klei­ne Kin­der schwer ver­letzt wor­den sind. Ver­ur­sa­cher die­ser Unfäl­le sol­len immer enge Ange­hö­ri­ge der Ange­ru­fe­nen sein. Zusätz­lich täu­schen die Betrü­ger in eini­gen Fäl­len außer­dem vor Staats­an­walt­schaft, Poli­zist oder Rechts­an­walt zu sein. In höchs­ter Sor­ge um ihre Ver­wand­ten kommt es lei­der in eini­gen Fäl­len dann zur Über­ga­be von Bar­geld, das dann von Mit­tels­män­nern am Wohn­ort der Opfer abge­holt wird.

 

Die Poli­zei bit­tet die fol­gen­den Tipps bei der­ar­ti­gen Anru­fen zu

beher­zi­gen:

 

- Stel­len Sie dem Anru­fer per­sön­li­che Fra­gen, die nur Ihr

Ver­wand­ter beant­wor­ten kann.

- Oft wer­den Sie auf­ge­for­dert zurück­zu­ru­fen. Hier­von wird dringend

abge­ra­ten. Schrei­ben Sie sich aber bit­te die Tele­fon­num­mer auf,

die Ihnen für einen Rück­ruf genannt wird. Notie­ren Sie sich auch

die Tele­fon­num­mer des Anru­fers, wenn Ihnen Ihr Tele­fon eine

sol­che Num­mer anzeigt.

- Neh­men Sie Kon­takt zu dem Ver­wand­ten auf, der angeb­lich in den

Unfall ver­wi­ckelt wor­den sein soll. Nut­zen Sie hier­für Ihnen

bekann­te Telefonnummern.

- Bit­ten Sie Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, Freun­de, Nach­barn oder die

Poli­zei hin­zu, sobald Ihnen Zwei­fel in Bezug auf den Anruf

kom­men.

- Über­ge­ben Sie nie­mals Bar­geld an Per­so­nen, die Ihnen unbekannt

sind.

- Beson­de­res Miss­trau­en ist immer dann ange­bracht, wenn die

Tele­fo­na­te nicht in deut­scher Spra­che geführt werden.

- Soll­ten Sie Opfer eines der­ar­ti­gen Betrugs gewor­den sein oder

haben Sie den Ver­dacht, Opfer die­ser Masche wer­den zu sollen,

neh­men Sie bit­te umge­hend Kon­takt zu Ihrer Poli­zei auf.