Rückwärtsfahren von Entsorgungsfahrzeugen soll vermieden werden – Stadt prüft Gefährdungspotentiale

Arnsberg. In den vergangenen Jahren wurde die städtische Abfallentsorgung zunehmend erschwert: Aufgrund von nicht zurückgeschnittenen Hecken und Bäumen sowie zugeparkten Straßen können die Entsorgungsfahrzeuge oftmals nicht wenden und müssen daher rückwärts fahren. Laut der neuen Branchenregelung „Abfallsammlung“ ist ein solches Rückwärtsfahren von Abfallentsorgungsfahrzeugen nun kaum noch zulässig, da es eine Gefährdung für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Somit muss die Kommune hier andere Lösungen finden.

Die Kommunen und Entsorger analysieren nun im Sinne der neuen Regelung, wie die Abfallentsorgung sicherer und einfacher gestaltet werden kann. In diesem Sinne befassen sich die Technischen Dienste Arnsberg seit Monaten intensiv mit der sogenannten Gefährdungsanalyse im Bereich des Rückwärtsfahrens.

Nach aktueller Auswertung entsteht derzeit in rund 260 Fällen/Straßen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial durch das Zurücksetzen von Entsorgungsfahrzeugen. Gemeinsam mit der Verkehrsbehörde werden daher zurzeit Maßnahmen geprüft und umgesetzt, mit denen mögliche Gefährdungen durch Entsorgungsfahrzeuge vermieden werden können.

Hierzu zählen zum Beispiel Hinweisschilder zum Einhalten des Halteverbotes im Wendehammer einer Straße. Die Stadt weist diesbezüglich darauf hin, dass innerhalb eines Wendehammers das Parken und Halten von Fahrzeugen nicht erlaubt ist. Die Einhaltung dieses Verbotes und somit die Freihaltung von Wendehammern für ihren eigentlichen Zweck sind nicht nur für Entsorgungsfahrzeuge bedeutsam, sondern ebenso für Rettungsdienste, Feuerwehr, Paketdienste oder Speditionen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden diesbezüglich um Verständnis gebeten.

Zum Hintergrund:

Im Stadtgebiet Arnsberg werden in den Fraktionen Restabfall, Biomüll und Papier rund 63.000 Müllgefäße entsorgt. Dies entspricht monatlich über 80.000 Entleerungen bzw. Kippvorgänge. Mindestanforderungen für Entsorgungsfahrzeuge:

Durchfahrtshöhe 4 Meter

Straßenbreite ohne Begegungsverkehr 3,55 m Straßenbreite mit Begegungsverkehr 4,75 m Im Falle Sackgasse Wendebereich 23 m