Poli­zei – Hüs­ten: Wur­de LKW gefah­ren oder geschoben?

29. Januar 2014
von Redaktion

20140128lkwarnsbergArns­berg Hüs­ten (Hoch­sauer­land)  Ein kurio­ses Bild bot sich zwei Poli­zei­be­am­ten der Wache Arns­berg am Diens­tag­mor­gen um kurz vor 09:00 Uhr im Ver­lauf der Stra­ße Zur Schef­fe­rei. Dort stand am Stra­ßen­rand ein älte­rer Lkw oder viel­mehr der größ­te Teil eines Lkw. Das Fahr­zeug war zuvor zu gro­ßen Tei­len zum Zweck von Lackier­ar­bei­ten aus­ein­an­der­ge­baut wor­den. Es fehl­ten unter ande­rem die licht­tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen, die Türen und alle Scheiben.

Eine Zeu­ge infor­mier­te die Poli­zei dar­über, dass die­ser Lkw, der wohl auch nicht zuge­las­sen und ver­si­chert ist, auf der Stra­ße gefah­ren wor­den sei. Dann aber habe es einen tech­ni­schen Defekt gege­ben. Die bei­den Per­so­nen, die bei dem Lkw ange­trof­fen wor­den sind, behaup­ten hin­ge­gen, sie hät­ten den Lkw ledig­lich geschoben.

Das Ver­kehrs­kom­mis­sa­ri­at hat die Ermitt­lun­gen wegen Ver­stö­ßen gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz, das Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­setz und diver­se Vor­schrif­ten der Stra­ßen­ver­kehrs­zu­las­sungs­ord­nung auf­ge­nom­men. In die­sem Zuge muss nun auch geklärt wer­den, ob der Lkw tat­säch­lich gefah­ren wor­den ist, was in die­sem Zustand selbst­ver­ständ­lich nicht zuläs­sig wäre. Zeu­gen, die wei­te­re Anga­ben machen kön­nen, wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei Arns­berg unter der Tele­fon­num­mer 02932–90200 in Ver­bin­dung zu setzten.