Nehei­mer Brand­stif­ter gefasst

4. Mai 2016
von Redaktion

feuerwehr-arnsberg2Arns­berg  Bereits am 21.01.2015 ereig­ne­te sich ein Woh­nungs­brand in der Apo­the­ker­stra­ße in Neheim. Glück­li­cher­wei­se wur­de bei dem Feu­er kei­ne Per­son ver­letzt. Aller­dings ent­stand ein Sach­scha­den von etwa 30.000 Euro. Die Brand­er­mitt­lun­gen konn­ten hier­bei einen tech­ni­schen Defekt aus­schlie­ßen. Da der dama­li­ge Woh­nungs­in­ha­ber jedoch angab, im Bereich der Brand­stel­le geraucht zu haben, konn­te eine fahr­läs­si­ge Brand­stif­tung bis­lang nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Am Abend des 23.04.2016 kam es dann zu einem Kel­ler­brand im sel­ben Haus. Hier brann­te es in den zuge­wie­se­nen Kel­ler­räu­men des bereist brand­ge­schä­dig­ten Mie­ters. Seit dem ers­ten Brand­fall im Janu­ar leb­te die­ser nicht mehr in sei­ner beschä­dig­ten Woh­nung. Im sei­nem alten Kel­ler bewahr­te er ledig­lich noch alte Möbel auf. Die wei­te­ren poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen führ­ten jetzt zur Fest­nah­me des 27-jäh­ri­gen Mie­ters. Nach ers­ten Erkennt­nis­sen ver­füg­te die­ser noch immer über einen Haus­tür­schlüs­sel des geschä­dig­ten Brand­hau­ses. Am 23.04.2016 begab er sich hier­mit in das Haus und brach hier in sei­ne alte Woh­nung ein. Aus der Woh­nung brach­te er Decken in den Kel­ler, mit wel­cher er die auf­be­wahr­ten Möbel anzün­de­te. Bei dem anschlie­ßen­den Brand wur­de ein ande­rer Woh­nungs­mie­ter durch Rauch­ga­se ver­letzt und muss­te durch die Feu­er­wehr über eine Dreh­lei­ter aus dem Ober­ge­schoss des Hau­ses geret­tet wer­den. Bei der Ver­neh­mung räum­te der tat­ver­däch­ti­ge Mann die Brand­stif­tung ein. Wei­ter­hin räum­te er auch ein den ers­ten Brand vor­sätz­lich gelegt zu haben. Die genau­en Tat­hin­ter­grün­de müs­sen noch ermit­telt werden.