Arnsberg Bereits am 21.01.2015 ereignete sich ein Wohnungsbrand in der Apothekerstraße in Neheim. Glücklicherweise wurde bei dem Feuer keine Person verletzt. Allerdings entstand ein Sachschaden von etwa 30.000 Euro. Die Brandermittlungen konnten hierbei einen technischen Defekt ausschließen. Da der damalige Wohnungsinhaber jedoch angab, im Bereich der Brandstelle geraucht zu haben, konnte eine fahrlässige Brandstiftung bislang nicht ausgeschlossen werden. Am Abend des 23.04.2016 kam es dann zu einem Kellerbrand im selben Haus. Hier brannte es in den zugewiesenen Kellerräumen des bereist brandgeschädigten Mieters. Seit dem ersten Brandfall im Januar lebte dieser nicht mehr in seiner beschädigten Wohnung. Im seinem alten Keller bewahrte er lediglich noch alte Möbel auf. Die weiteren polizeilichen Ermittlungen führten jetzt zur Festnahme des 27-jährigen Mieters. Nach ersten Erkenntnissen verfügte dieser noch immer über einen Haustürschlüssel des geschädigten Brandhauses. Am 23.04.2016 begab er sich hiermit in das Haus und brach hier in seine alte Wohnung ein. Aus der Wohnung brachte er Decken in den Keller, mit welcher er die aufbewahrten Möbel anzündete. Bei dem anschließenden Brand wurde ein anderer Wohnungsmieter durch Rauchgase verletzt und musste durch die Feuerwehr über eine Drehleiter aus dem Obergeschoss des Hauses gerettet werden. Bei der Vernehmung räumte der tatverdächtige Mann die Brandstiftung ein. Weiterhin räumte er auch ein den ersten Brand vorsätzlich gelegt zu haben. Die genauen Tathintergründe müssen noch ermittelt werden.