Mindestlöhne in der Heimarbeit

Arbeitsschützer der Bezirksregierung kontrollieren

Seit 2007 ist die Bezirksregierung Arnsberg für die Überprüfungen des

Arnsberg. Arbeits- und Entgeltschutzes in der Heimarbeit im Regierungsbezirk Arnsberg zuständig. Werden bei Prüfungen nicht vollständig gezahlte Entgelte festgestellt, fordert die Bezirksregierung diese Zahlungen für die in Heimarbeit Beschäftigten nach. In letzter Konsequenz können die Nachforderungen gerichtlich geltend gemacht werden. Die Nachforderung, Klage und Klagevertretung sind für die in Heimarbeit Beschäftigten kostenlos.

 

Zurzeit betreuen zwei Sachbearbeiter ca. 3200 in Heimarbeit Beschäftigte und deren ca. 300 Auftraggeber. Von 2007 bis 2012 mussten 157 Auftraggeber an

2219 in Heimarbeit Beschäftigte Nachzahlungen in Höhe von 601.896 Euro leisten.

 

Die Nachzahlungen bezogen sich auf Minderentgelte beim Lohn, nicht gezahlte Zuschläge (Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Feiertagsgeld, Sicherung im Krankheitsfall, Vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlungen, Transportkosten), Minderentgelte während der Kündigungsfrist oder Minderentgelte im Insolvenzfall.

 

Neben den eingeforderten Nachzahlungen setzt der Heimarbeitsschutz der Bezirksregierung Arnsberg bei den Mindestentgelten auf eine kontinuierliche Beratung und eine sachgerechte Kooperation zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten.

 

Basierend auf dem Heimarbeitsgesetz (HAG) werden in Deutschland seit 1951 Mindestlöhne und weitere Vertragsbedingungen für in Heimarbeit Beschäftigte in speziellen Regelwerken vorgeschrieben.

 

Diese Tarifwerke sind bindend für alle an der Heimarbeit Beteiligten. Sie haben die Kraft eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages, den niemand außer Kraft setzen kann. Die bindenden Festsetzungen beziehen sich auf bestimmte Wirtschaftszweige, auf bestimmte räumliche Gebiete und fest umrissene Tätigkeiten für in Heimarbeit Beschäftigte.