Kooperationsmodell FLVW/ DFB – Talentförderprogramm und weiterführende Schulen

Arnsberg-Neheim. (Hochsauerland) Geplant und vereinbart wird eine Zusammenarbeit mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

 

  1. An der Schule wird von der Schule ein zusätzliches Fördertraining „Fußball“ für die talentiertesten Fußballer/innen angeboten, es wird je eine Doppelstunde Fußball für die Kinder der 5./6. Klassenstufe und für die Kinder der 7./8: Klassenstufe angeboten. Das Fördertraining erfolgt wie unter 4.) beschrieben. (Anmerkung: An unserer Schule gibt es derzeit, da wir eine Schule im Aufbau sind, nur die Klassenstufen 5 und 6!)
  2. Bei Erfüllung der unten angegebenen Richtlinien erhält die Schule eine Zertifizierung als „Partnerschule des Fußballs“.
  3. Ziel ist es, die talentiertesten Grundschul-Kinder im Umfeld für den Eintritt in die Partnerschule zu motivieren und ihnen damit gleichzeitig die Chance zu geben, sich auch im weiterführenden schulischen Umfeld in ihrer Sportart Fußball optimal entwickeln zu können (zusätzliches Training in der Schulzeit, Freistellungen für Lehrgänge, Rücksicht bei Klassenarbeiten, etc.). Die Schule kann dieses im Rahmen der größer gewordenen Selbstbestimmung der Schulen für eine Profilierung nutzen, muss allerdings im Gegenzug aus ihrem Unterrichtsbudget die notwendigen vier Unterrichtseinheiten durch qualifizierte Lehrer zur Verfügung stellen. Auch für die Vereine werden so mehr gute Trainer zur Verfügung stehen.
  4. Richtlinien für die Durchführung des Fördertrainings:
    • Talentierten Fußballerinnen und Fußballern der 5. bis 8. Klassenstufe wird die Möglichkeit geboten, wöchentlich mindestens an einer Doppelstunde „leistungsorientiertes Fußballtraining“ teilzunehmen, das sich an den Grundsätzen des DFB – Stützpunkttrainings und den „Grundsätzen und Bestimmungen des Schulsports“ orientiert.
    • Bei der Festlegung der Trainingsinhalte, Trainingsgestaltung, Durchführung von Sichtungen und Bewertungen von fußballspezifischen Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler ist eine Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen DFB-Stützpunktkoordinator/ Verbandsfußballlehrer, den DFB-Fördertrainern des angebundenen Stützpunktes und der Leitung des Schulprojektes gewährleistet.
    • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Rahmen eines Sichtungsturniers der Schule ausgewählt, die Anzahl der geförderten Kinder pro Fördergruppe soll 15 nicht überschreiten.
    • Die für die Durchführung der Trainingsarbeit verantwortliche Lehrkraft muss im Besitz einer DFB-Trainer-C-Lizenz sein bzw. diese innerhalb eines Jahres ablegen.
    • Das Schulprojekt erfährt eine Anbindung an den zugehörigen DFB-Förderstützpunkt, hier an den Stützpunkt des Kreises Arnsberg.
    • Die Schule hat die Federführung bei der Organisation des Trainings, der Bereitstellung der Sportstätte und der notwendigen Materialien.
    • Die Kooperationsvereinbarung läuft unbefristet, kann aber jederzeit in Abstimmung zwischen den Partnern beendet werden.
  • Der Leiter des Projektes ist verpflichtet, an den erforderlichen Fortbildungsveranstaltungen der DFB-Talentförderung teilzunehmen.

 

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Solche Kooperationen machen insbesondere in dichter besiedelten Kreisen Sinn, auch die Infrastruktur der Schule (Anzahl der Schüler, Sportstätten, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, …) ist zu berücksichtigen.
  • Denkbar ist ebenfalls eine Kooperation mit mehreren Schulen in einem Schulzentrum o. ä.
  • Die Schule muss / die Schulen müssen zwingend die notwendigen Unterrichtseinheiten aus ihrem Lehrdeputat zur Verfügung stellen.