Kar­ne­vals­um­zug am 26. Febru­ar – Hin­wei­se der Stadt Arnsberg

23. Februar 2017
von Redaktion

Arns­berg. Auf­grund des Kar­ne­vals­um­zu­ges in AltArns­berg am kom­men­den Sonn­tag kann es zu Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen kom­men. Die Zufahrts­stra­ßen ent­lang der Umzugs­stre­cke sind wäh­rend des Umzu­ges gesperrt. Umlei­tun­gen sind ein­ge­rich­tet und ausgeschildert.

Neu ist, dass bis vor­aus­sicht­lich 15:00 Uhr die König­stra­ße Rich­tung Eich­holz trotz Sper­rung des Neu­mark­tes in bei­de Fahrt­rich­tun­gen per Ampel­re­ge­lung mög­lich bleibt. Ab 15:00 Uhr wird die König­stra­ße ab Ein­mün­dung Apos­tel­stra­ße und – aus Rich­tung Eich­holz kom­mend – ab Ein­mün­dung Neu­markt dann kom­plett gesperrt. Die Auf­he­bung der Sper­rung erfolgt erst nach Ende des Kar­ne­vals­um­zu­ges gegen 18:00 Uhr. Eben­so kann die Alt­stadt­ga­ra­ge ab 12:00 Uhr nicht mehr genutzt wer­den. Auch hier ist die Aus­fahrt dann bis vor­aus­sicht­lich 18:00 Uhr wegen der Voll­sper­rung des Neu­mark­tes nicht möglich.

Ins­be­son­de­re weist die Ver­wal­tung dar­auf hin, dass die Apo­the­ken- und die Apos­tel­stra­ße eben­falls gesperrt sind und wäh­rend des Umzu­ges – eben­so wie die Hal­len­stra­ße – als Ret­tungs­zu­fahr­ten vor­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Des­halb ist vor­ge­se­hen, dort wider­recht­lich abge­stell­te Fahr­zeu­ge zur Siche­rung der Ret­tungs­zu­fahr­ten abzu­schlep­pen. Neu ist auch, dass für die Dau­er des Umzu­ges in der König­stra­ße beid­sei­tig zwi­schen der Ein­mün­dung Apos­tel­stra­ße und dem Neu­markt eine Hal­te­ver­bots­zo­ne ein­ge­rich­tet ist. Auch hier wer­den die in die­sem Bereich abge­stell­ten Fahr­zeu­ge abgeschleppt.

Abschlie­ßend weist das Ord­nungs­amt dar­auf hin, dass auch der Ein­satz und Betrieb von Droh­nen im gesam­ten Umzugs- und Ver­an­stal­tungs­be­reich nicht erlaubt ist.