Freitag, der 13. Juni ist bundesweiter Rauchmeldertag

Arnsberg. Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das In- ventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder. Deswegen gibt es mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur Installa- tion von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch oft unzureichend informiert. Deshalb stehen sie beim diesjährigen Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 im Vordergrund.
Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Quali- tätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deut- liche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt. „Damit Käufern, die besonderen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen, eine verlässliche Entscheidungshilfe geboten werden kann, gibt es das „Q“ als unabhängiges Qualitätszeichen“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzen- der des Forums Brandrauchprävention e.V.

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen Laut den Bauordnungen der Bundesländer mit Rauchmelderpflicht müssen Rauch- melder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht verges- sen.
Regelmäßige Wartung Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. „Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewoh- nen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erfor- derlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet“, so Peter Krämer, Presse- sprecher der Arnsberger Feuerwehr. Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauf- tragt am besten einen Dienstleister, der z. B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und da- mit über die geeigneten Qualifikationen verfügt. Alle Informationen zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmel- dern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de .
(Quelle: Forum Brandrauchprävention e.V. – www.rauchmelder-lebensretter.de)