Ehren­amts­kar­te NRW

29. September 2014
von Redaktion

Neu­es Bewer­bungs­ver­fah­ren für die Ehren­amts­kar­te NRW ab Okto­ber 2014 

Arns­berg. Im Okto­ber star­tet wie­der das Bewer­bungs­ver­fah­ren um die Ehren­amts­kar­te NRW. Die­se kön­nen Men­schen, die sich ehren­amt­lich enga­gie­ren, bei der Stadt Arns­berg, Geschäfts­stel­le Enga­ge­ment­för­de­rung, bean­tra­gen. Inter­es­sier­te kön­nen das Antrags­for­mu­lar aber auch herun-ter­la­den, aus­dru­cken, aus­fül­len, von zwei Ver­ant­wort­li­chen Ihres Ver­ei­nes, Ihrer Insti­tu­ti­on, Initia­ti­ve unter­schrei­ben las­sen und an die Stadt Arns­berg zurücksenden.

Ehren­amts­kar­ten­in­ha­ber erhal­ten Ermä­ßi­gun­gen z.B. beim Ein­tritts­preis in öffent­li­chen und pri­va­ten Ein­rich­tun­gen. Dar­über hin­aus wer­den Son­der­kon­tin­gen­te von Kar­ten für kul­tu­rel­le oder sport­li­che Ver­an­stal­tun­gen zur Ver­fü­gung gestellt, die unter den Ehren­amts­kar­ten­in­ha­bern ver­lost wer­den. Die Kar­te gilt in allen Städ­ten, Gemein­den und Krei­sen des Lan­des NRW, die sich als Part­ner des Lan­des an dem Pro­jekt betei­ligt haben. Die Bean­tra­gung der Kar­te ist kos­ten­los. Die Kar­te kann auch für Drit­te bean­tragt wer­den, wenn die­se die Vor­aus­set­zun­gen für den Kar­ten­be­sitz erfül­len. Das sind Folgende:

 

das durch­schnitt­li­che wöchent­li­che ehren­amt­li­che Enga­ge­ment beträgt min­des­tens 5 Stun­den oder 250 Jah­res­stun­den im Rah­men der ehren­amt­li­chen Tätig­keit dür­fen kei­ne Zah­lun­gen erfol­gen, die über eine Auf­wands­ent­schä­di­gung für ent­stan­de­ne Kos­ten hin­aus­ge­hen das Min­dest­al­ter für die Ver­ga­be der Kar­te beträgt 16 Jah­re die ehren­amt­li­che Tätig­keit erfolgt aus­schließ­lich für Drit­te und muss in der Stadt Arns­berg erbracht wer­den der Bewer­bungs­vor­druck muss voll­stän­dig aus­ge­füllt und von zwei ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen (in der Regel Vor­stands­mit­glie­der) des Ver­eins, der Insti­tu­ti­on unter­zeich­net wer­den der Antrags­stel­len­de muss bereits seit zwei Jah­ren ehren­amt­lich tätig gewe­sen sein

 

Beson­der­hei­ten:

Vor­schlags­be­rech­tigt sind Ver­tre­ter ein­ge­tra­ge­ner Ver­ei­ne bei ehren­amt­li­cher Arbeit außer­halb von Ver­eins­struk­tu­ren, die Per­son, die ehren­amt­lich tätig ist oder Per­so­nen aus deren Umfeld. Ehren­amt­li­che Arbeit, die außer­halb von Ver­eins­struk­tu­ren erbracht wird, ist ehren­amt­li­cher Arbeit im Ver­ein gleich­ge­stellt. Vor­aus­set­zung für die Ver­ga­be der Kar­ten ist eine glaub­haf­te Ver­si­che­rung, dass die Kri­te­ri­en ein­ge­hal­ten wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie Antrags­for­mu­la­re gibt es bei der Geschäfts­stel­le Enga­ge­ment­för­de­rung Arns­berg,  Petra Vor­werk-Rosen­dahl, Cle­mens-August-Stra­ße 116, 59821 Arns­berg, Tele­fon 02931/9638104 oder unter p.​vorwerk-​rosendahl@​arnsberg.​de.