Der selt­sa­me Unfall des blau­en VW

8. Mai 2013
von Redaktion

Arns­berg (Hoch­sauer­land)  Sams­tag gegen 01:50 Uhr mel­de­te ein 22-jäh­ri­ger Mann aus Arns­berg eine Ver­kehrs­un­fall­flucht. Jemand hät­te sei­nen blau­en VW bei einem Unfall beschä­digt. Bei Ein­tref­fen der Poli­zei stand das Fahr­zeug auf einem Gara­gen­hof in Oeven­trop. Der Schlüs­sel steck­te, der Motor war noch warm und ent­lang der Fah­rer­sei­te wies das Fahr­zeug fri­sche Unfall­spu­ren auf. Hin­ten links an der Stoß­stan­ge fehl­te die Beleuch­tungs­ein­rich­tung. Auf dem gesam­ten Gara­gen­hof befan­den sich aber kei­ne Fahr­zeug­split­ter. Der jun­ge Mann beteu­er­te jedoch, dass das Fahr­zeug seit dem Nach­mit­tag auf dem Hof stün­de und er es nicht bewegt hät­te. Er hät­te nur noch einen klei­nen Spa­zier­gang in der Nacht machen wol­len und dabei sei­en ihm die Beschä­di­gun­gen auf­ge­fal­len. Auf die Fra­ge, war­um der Motor noch warm sei und der Schlüs­sel noch steck­te, hat­te er kei­ne plau­si­ble Ant­wort. Er ver­si­cher­te aber, der Ein­zi­ge zu sein, der mit dem Auto fah­re. Die äußerst unplau­si­blen Anga­ben des jun­gen Man­nes könn­ten an den rund

1,36 Pro­mil­le gele­gen haben, die ein Alcotest bei ihm nach­wei­sen konn­te. Nach Aus­wer­tung der Sach­la­ge stand für die ein­ge­setz­ten Beam­ten fest, dass der 22-Jäh­ri­ge selbst gefah­ren ist und dabei irgend­wo einen Unfall ver­ur­sacht hat. Ihm wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men und sein Füh­rer­schein wur­de ein­be­hal­ten. Im Nach­hin­ein konn­te ermit­telt wer­den, dass der Mann im Ulmen­weg in einen Unfall ver­wi­ckelt war. Dort war er rück­wärts mit sei­nem Wagen gegen eine Mau­er gefah­ren und hat sich danach uner­laubt von der Unfall­stel­le ent­fernt, ohne eine Scha­dens­re­gu­lie­rung zu ermög­li­chen. Aller­dings mel­de­te er sich am nächs­ten Tag bei einer Nach­ba­rin des geschä­dig­ten Mau­er­be­sit­zers. War­um er nach dem Unfall die Poli­zei rief und die­se frag­wür­di­ge Ver­si­on eines Unfalls erzähl­te, bleibt unklar. Fest steht, dass gegen den Mann jetzt nicht nur wegen Unfall­flucht und Trun­ken­heit im Ver­kehr ermit­telt wird, son­dern auch wegen Vor­täu­schens einer Straftat.