Betrü­ger am Tele­fon lei­der erfolgreich

6. Mai 2015
von Redaktion

polizeiwagen-zweiArns­berg  Mit einer Gewinn­spiel­ma­sche konn­ten am Diens­tag Tele­fon­be­trü­ger meh­re­re hun­dert Euro Beu­te machen. Eine 60 Jah­re alte Frau aus Arns­berg bekam einen Anruf, in der ihr von einem Gewinn aus einem Preis­aus­schrei­ben in Höhe von meh­re­ren zehn­tau­send Euro berich­tet wur­de. Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung für die Aus­zah­lung noch am sel­ben Tag sei die Zah­lung eines drei­stel­li­gen Betrags in Form von Paysafe-Codes. Als besorg­te die Frau die­se Codes des Inter­net­be­zahl­diens­tes und gab die jewei­li­gen Num­mern tele­fo­nisch durch.

 

Wenig spä­ter folg­te dann ein wei­te­rer Anruf, in dem der 60-Jäh­ri­gen dann von einem Ver­se­hen berich­tet wur­de. Ihr Gewinn belau­fe sich nicht auf den ange­kün­dig­ten Betrag, son­dern sei sogar noch dop­pelt so hoch. Die­ser höhe­re Gewinn erfor­de­re aber noch wei­te­re Gebüh­ren­zah­lung mit­tels Paysafe. Miss­trau­isch gewor­den ver­zich­te­te die Arns­ber­ge­rin auf die Über­mitt­lung wei­te­rer Paysafe-Num­mern und ging zur Poli­zei in Arns­berg. Die Kri­mi­nal­po­li­zei ermit­telt jetzt wegen Betrugs.

 

Die­se Betrugs­ma­sche wird regel­mä­ßig bei der Poli­zei ange­zeigt. Die geschickt agie­ren­den Täter locken ihre Opfer mit hohen Gewinn­aus­sich­ten. Die im Gegen­zug im Vor­feld ver­lang­ten „Gebüh­ren”

erschei­nen im Ver­gleich zu dem zu erwar­ten­den Gewinn als sehr gering, was bei einem Teil die­ser Betrugs­ver­su­che zum Erfolg führt. Zu Ihrer Sicher­heit soll­ten Sie bei tele­fo­ni­schen Gewinn­be­nach­rich­ti­gun­gen eini­ge weni­ge Din­ge beach­ten: Über­mit­telt Sie kei­ne Codes von Inter­net­be­zahl­diens­ten an Drit­te. Die­se kön­nen im Inter­net wie Bar­geld ver­wen­det wer­den. Grund­sätz­lich ist eine Gebühr als Vor­aus­set­zung einer Gewinn­aus­zah­lung ein Hin­weis, der auf­merk­sam machen soll­te. Wen­den Sie sich im Zwei­fels­fall an Ihre Poli­zei und las­sen Sie sich nicht zu vor­schnel­lem Han­deln ver­lei­ten. Fra­gen Sie gezielt bei dem Anru­fer nach, bei wel­chem Gewinn­spiel Sie angeb­lich gewon­nen haben und fra­gen Sie sich auch selbst, ob Sie an die­sem tat­säch­lich teil­ge­nom­men haben.