Beab­sich­tig­te Erwei­te­rung der Fir­ma WEPA sowie Offen­le­gung von 3 Bebauungsplanentwürfen

8. März 2017
von Redaktion

Früh­zei­ti­ge Bür­ger­be­tei­li­gung zur Flächennutzungsplanänderung

Arns­berg. Für eine geplan­te Erwei­te­rung des Stand­or­tes Müsche­de der Fir­ma WEPA soll der Flä-chen­nut­zungs­plan der Stadt Arns­berg geän­dert wer­den. Hier­zu hat der Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Umwelt in sei­ner Sit­zung am 1. März 2017 die Ein­lei­tung der 18. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes beschlossen.
Mit einer Aus­le­gung von Plan­un­ter­la­gen mit der bis­he­ri­gen und der geän­der­ten Dar­stel­lung im Flä­chen­nut­zungs­plan ein­schließ­lich vor­läu­fi­ger Begrün­dung gibt die Stadt­ver­wal­tung allen Gele­gen­heit, sich über die Zie­le und Zwe­cke der Durch­füh­rung die­ser 18. Ände­rung des Flä­che-nnut­zungs­pla­nes zu infor­mie­ren. Die Aus­le­gung fin­det in der Zeit vom 15.03. bis zum 19.04.2017 statt.
In die­sem Zeit­raum lie­gen auch drei Bebau­ungs­plan­ent­wür­fe öffent­lich aus. Dabei han­delt es sich zum einen um den Ent­wurf des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes NH 144 „Kapel­len­stra­ße”. Mit die­sem Ver­fah­ren sol­len die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für den Bau einer Wohn­an­la­ge mit 20 Wohn­ein­hei­ten in Neheim zwi­schen der Stra­ße Lan­ge Wen­de, der Schwes­ter-Aicharda-Stra­ße und der Kapel­len­stra­ße im Sin­ne einer Nach­ver­dich­tung geschaf­fen werden.
Des Wei­te­ren liegt der Ent­wurf der 1. Ände­rung des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes NH 99 A „Elek­tro­fach­markt Stem­berg­stra­ße” offen. Mit die­sem Ände­rungs­ver­fah­ren wird das Ziel ver­folgt, die pla­nungs­recht­li­che Grund­la­ge für den Bau eines Elek­tro­fach­mark­tes sowie einer Bäcke­rei­fi­lia­le mit einem Café an der süd­li­chen Stem­berg­stra­ße in Neheim zu erlangen.
Dar­über hin­aus liegt der Ent­wurf der 3. Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes A 14 „Guten­berg­platz” öffent­lich aus. Ziel die­ses Ver­fah­rens ist es, die Ansied­lung von Ver­gnü­gungs­stät­ten (ins­be­son­de­re Wett­bü­ros und Spiel­hal­len) am Guten­berg­platz in Arns­berg pla­nungs­recht­lich auszuschließen.
Die Unter­la­gen zur 18. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes sowie die offen­lie­gen­den Pla­nent-wür­fe kön­nen im Rat­haus im Bereich der Zim­mer 514 bis 517 ein­ge­se­hen werden.
Neben der Ein­sicht­nah­me im Rat­haus kön­nen alle genann­ten Plan­ver­fah­ren auch im Inter­net unter www​.arns​berg​.de/​s​t​a​d​t​e​n​t​w​i​c​k​l​ung über die Rubrik „Aktu­el­les” auf­ge­ru­fen wer­den. Im Zuge der früh­zei­ti­gen Bür­ger­be­tei­li­gung zur 18. Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung bzw. der öffent­li­chen Aus­le­gung der Plan­ent­wür­fe kann jeder­mann Stel­lung­nah­men zu den Plan­ver­fah­ren schrift­lich oder zur Nie­der­schrift vorbringen.