B7: Instand­set­zung der Brü­cke „Im Ohl“ über die Ruhr in Arnsberg-Neheim

2. Februar 2016
von Redaktion

Arns­berg-Neheim (straßen.nrw). Nach Abschluss der ers­ten Bau­pha­se im ver­gan­ge­nen Jahr zur Instand­set­zung der Brü­cke „Im Ohl“ im Stre­cken­ab­schnitt der B7 „Voß­win­ke­ler Stra­ße“ in Arns­berg-Neheim, star­ten jetzt in Kür­ze die Arbei­ten zur Sanie­rung der süd­li­chen Brü­cken­hälf­te. Der Bau­be­ginn ist für Ende Febru­ar 2016 vor­ge­se­hen und umfasst eine Bau­zeit von cir­ca fünf Mona­ten. Über den genau­en Start der Bau­ar­bei­ten wird in einer wei­te­ren Pres­se­mit­tei­lung recht­zei­tig informiert.
 
Im Rah­men der ers­ten Bau­pha­se wur­de zunächst die Sanie­rung der nörd­li­chen Brü­cken­hälf­te aus­ge­führt. Hier­bei konn­te ein Groß­teil der Fahr­bahn­brei­te unter Auf­recht­erhal­tung der Zufahrts­mög­lich­keit in das Gewer­be­ge­biet „Im Ohl“ instand­ge­setzt wer­den. Für den Bau­ab­schnitt auf der Süd­sei­te ist fol­gen­de Ver­kehrs­füh­rung vor­ge­se­hen, die der­zeit mit den zustän­di­gen Behör­den sei­tens Straßen.NRW abge­stimmt wird:
 
Der Ver­kehr wird wäh­rend der Bau­zeit durch­ge­hend zwei­spu­rig, jeweils eine Spur in jede Fahrt­rich­tung, auf der nörd­li­chen Brü­cken­hälf­te geführt. In Fahrt­rich­tung Voß­win­kel wird zusätz­lich eine Spur für den abbie­gen­den Ver­kehr ins Gewer­be­ge­biet „Im Ohl“ ein­ge­rich­tet. Die Zufahrt zum Gewer­be­ge­biet bleibt aus bei­den Fahrt­rich­tun­gen, unter Ver­kehrs­re­ge­lung mit­tels einer mobi­len Licht­si­gnal­an­la­ge, befahr­bar. Jedoch ist es erfor­der­lich, dass für die Sanie­rung des Ein­mün­dungs­be­rei­ches „B7 / Im Ohl“ die Zufahrt in das Gewer­be­ge­biet für die Dau­er von drei Tagen (Zeit­raum zwi­schen Mon­tag 6:00 Uhr bis Sams­tag 22:00 Uhr) kom­plett für den Ver­kehr gesperrt wird. In die­sen drei Tagen muss der Ver­kehr, wie auch im Ver­lauf der ers­ten Bau­pha­se im ver­gan­ge­nen Jahr, durch das Wohn­ge­biet „Berg­heim“ umge­lei­tet wer­den. Der genaue Zeit­punkt der Voll­sper­rung wird in Abhän­gig­keit von der Wit­te­rung fest­ge­legt und recht­zei­tig ver­öf­fent­licht sowie den betrof­fe­nen Gewer­be­be­trie­ben mitgeteilt.
 
Straßen.NRW bit­tet alle Anlie­ger sowie die Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer schon jetzt um Ver­ständ­nis für die­se not­wen­di­ge Maß­nah­me und die damit ver­bun­de­nen Beeinträchtigungen.