B7: Instandsetzung der Brücke „Im Ohl“ über die Ruhr in Arnsberg-Neheim

Arnsberg-Neheim (straßen.nrw). Nach Abschluss der ersten Bauphase im vergangenen Jahr zur Instandsetzung der Brücke „Im Ohl“ im Streckenabschnitt der B7 „Voßwinkeler Straße“ in Arnsberg-Neheim, starten jetzt in Kürze die Arbeiten zur Sanierung der südlichen Brückenhälfte. Der Baubeginn ist für Ende Februar 2016 vorgesehen und umfasst eine Bauzeit von circa fünf Monaten. Über den genauen Start der Bauarbeiten wird in einer weiteren Pressemitteilung rechtzeitig informiert.

Im Rahmen der ersten Bauphase wurde zunächst die Sanierung der nördlichen Brückenhälfte ausgeführt. Hierbei konnte ein Großteil der Fahrbahnbreite unter Aufrechterhaltung der Zufahrtsmöglichkeit in das Gewerbegebiet „Im Ohl“ instandgesetzt werden. Für den Bauabschnitt auf der Südseite ist folgende Verkehrsführung vorgesehen, die derzeit mit den zuständigen Behörden seitens Straßen.NRW abgestimmt wird:

Der Verkehr wird während der Bauzeit durchgehend zweispurig, jeweils eine Spur in jede Fahrtrichtung, auf der nördlichen Brückenhälfte geführt. In Fahrtrichtung Voßwinkel wird zusätzlich eine Spur für den abbiegenden Verkehr ins Gewerbegebiet „Im Ohl“ eingerichtet. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet bleibt aus beiden Fahrtrichtungen, unter Verkehrsregelung mittels einer mobilen Lichtsignalanlage, befahrbar. Jedoch ist es erforderlich, dass für die Sanierung des Einmündungsbereiches „B7 / Im Ohl“ die Zufahrt in das Gewerbegebiet für die Dauer von drei Tagen (Zeitraum zwischen Montag 6:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr) komplett für den Verkehr gesperrt wird. In diesen drei Tagen muss der Verkehr, wie auch im Verlauf der ersten Bauphase im vergangenen Jahr, durch das Wohngebiet „Bergheim“ umgeleitet werden. Der genaue Zeitpunkt der Vollsperrung wird in Abhängigkeit von der Witterung festgelegt und rechtzeitig veröffentlicht sowie den betroffenen Gewerbebetrieben mitgeteilt.

Straßen.NRW bittet alle Anlieger sowie die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schon jetzt um Verständnis für diese notwendige Maßnahme und die damit verbundenen Beeinträchtigungen.