Arnsberg. Aus Gründen der Gefahrenabwehr infolge des Sturmes „Friederike“ hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW ein Betretungsverbot der Arnsberger Wälder verhängt. Dazu zählen ebenfalls die Wälder im Bereich der Städte Olsberg, Brilon, Marsberg und Bestwig. Die Waldgebiete dürfen bis zum 31. Januar, 0 Uhr, nicht zum Zwecke der Erholung betreten werden.
Wer gegen das Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig. Sinn der Regelung ist es, zu vermeiden, dass Menschen durch herabfällende Äste oder umstürzenden Bäume infolge des Sturmtiefes verletzt werden.